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Eine Stadtverwaltung in Rheinland-Pfalz sucht eine:n Sachbearbeiter:in im Bereich Stadtkasse. In dieser Vollzeitstelle sind Sie verantwortlich für die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung und die Prüfung von Geschäftsvorfällen. Wir suchen jemanden mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Verwaltungs- oder kaufmännischen Bereich und Erfahrung im Rechnungswesen ist von Vorteil. Ihr moderner Arbeitsplatz bietet vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und eine familienfreundliche Umgebung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 21.12.2025.
SIND SIE BEREIT DIE ZUKUNFT DER STADT ALZ EY MITZUGESTALTEN?
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n
Die Stadtverwaltung Alzey als familienfreundliche, attraktive Arbeitgeberin mit ca. 330 Mitarbeitenden sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich 2 – Finanzen eine:n Sachbearbeiter:in im Bereich Stadtkasse. E 6 TVöD | Vollzeit mit 39 Wochenstunden | unbefristet.
Bei sich zeitlich ergänzenden Bewerbungen wird die Möglichkeit der Besetzung mit zwei Teilzeitkräften geprüft. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Unabdingbar ist
oder
Gewünscht bzw. von Vorteil ist
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 21.12.2025. Nutzen Sie hierzu unser Onlineformular.
Die Stadt Alzey versteht sich als familienfreundlicher und mitarbeiterorientierter Arbeitgeber. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Personalentwicklung und Personalerhaltung, insbesondere im Hinblick auf das betriebliche Gesundheitsmanagement, nehmen einen bedeutsamen Stellenwert ein.
Die Stadtverwaltung Alzey fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern eine Unterrepräsentanz i.S.d. Landesgleichstellungsgesetzes besteht und soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.