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Die Landeshauptstadt Stuttgart sucht für das Jugendamt ab Januar 2027 befristet eine Verwaltungsfachkraft im Bereich Gebäudebedarfsplanung, Beschaffung und Mietmanagement mit Außendiensttätigkeit. Sie betreuen Tageseinrichtungen für Kinder und koordinieren Beschaffungen unter Beachtung des Arbeitsschutzes.
Zu Ihrem Profil gehören eine abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich, gute MS-Office-Kenntnisse, SAP-Grundkenntnisse und idealerweise Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
Wir suchen Sie für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist befristet für die Dauer des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit ab Januar 2027 zu besetzen.
Die Dienststelle Gebäudebedarfsplanung, Beschaffung und Mietmanagement nimmt für alle Gebäude, die das Jugendamt nutzt, die Mieterinteressen wahr und beschafft die notwendige Ausstattung. Darüber hinaus koordinieren wir das Beschaffungswesen des Jugendamts und sind für den Arbeitsschutz zentraler Ansprechpartner. Das multiprofessionell besetzte Team betreut derzeit 321 Gebäude, darunter Tageseinrichtungen für Kinder, ambulante und stationäre Jugendhilfeeinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude.
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 9a TVöD (3.658,61 – 4.979,97 €). Alle Beträge sind monatliche Bruttowerte bei Vollzeitbeschäftigung.
Weitere Informationen zur Stufensystematik finden Sie hier: Tarifbeschäftigte
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Joachim Keller unter 0711 216-55561 oder joachim.keller@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Lukas John unter 0711 216-55696 oder lukas.john@stuttgart.de. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.