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Eine Behörde in Sachsen sucht einen Sachbearbeiter für die Umsetzung des Geologiedatengesetzes in Freiberg. Sie übernehmen Aufgaben wie die Prüfung und Kategorisierung geowissenschaftlicher Altdaten, sowie die sorgfältige Bearbeitung von Anfragen. Die Stelle ist befristet bis zum 31.12.2026 und fordert ein Bachelorstudium in Geoinformatik oder verwandten Bereichen. Flexible Arbeitszeiten und betriebliche Gesundheitsförderung sind Teil des Angebots.
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Qualifikationsebene: Bachelor, Diplom (FH/BA) und vergleichbar
Dienstort: 09599 Freiberg, Sachsen
Anstellungsverhältnis:befristet
Bewerbungsfrist:11.01.2026
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Personalreferat, Kennziffer: 87/2025
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Kennziffer: 87/2025
Ort: 09599 Freiberg
Bewerbungsfrist: 11.01.2026
Beginn: 01.02.2026
Sie kennen uns noch nicht? Wir sind die für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Geologie und die Entwicklung des ländlichen Raums zuständige Fachbehörde in Sachsen. In diesen Bereichen nehmen wir insbesondere gemeinnützige Aufgaben der Beratung, angewandten Forschung, Förderung und Kontrolle wahr.
Wir freuen uns auf Unterstützung unseres Referates 101 „Geoarchive, Datenmanagement“ der Abteilung 10 in Freiberg in folgenden Aufgaben:
Mehr Informationen zum Staatlichen Geologischen Dienst des Freistaates Sachsen finden Sie hier: Referat 101
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Lebenslauf, Studienabschluss) unter der Kennziffer 87/2025 als PDF-Datei per E-Mail an bewerbungen@lfulg.sachsen.de. Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Leipert, Telefon 0351 26121202, zur Verfügung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Hinweis: Wir bitten Sie, für die Bewerbung lediglich Kopien einzureichen und von Mappen abzusehen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden.
*Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten.