- Umfang: 39 h/Woche
- Befristung: unbefristet
- Vergütung: EG 10 TVöD
- Beginn: nächstmöglich
- Standort: Marienberg oder Aue-Bad Schlema
- Frist: 25.10.2026
Mit knapp 1.850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell einer der größten Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 316.000 Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises dient.
Im Landratsamt Erzgebirgskreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Forst und Jagd (m/w/d)
Kennziffer: 153/2026/111-39
in Vollzeitbeschäftigung im Referat Umwelt und Forst, Sachgebiet Forst und Jagd, am Standort Marienberg oder Aue-Bad Schlema, zu besetzen.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Wahrnehmung/Bearbeitung von Aufgaben der Unteren Jagdbehörde
- Wildmonitoring
- Mitwirkungsverpflichtung des Jagdausübungsberechtigten bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter Wildarten (Wildmonitoring), § 3 Abs. 7 SächsJagdG
- Datenbefüllung der Web-Anwendungen \"Sächs. Wildmonitoring\" durch Untere Jagdbehörde
- Erfassen bzw. Auswerten der Abschusspläne, Streckenerfassungen und Präsenzerfassungen
- Jagdbezirke
- Erteilung von Genehmigungen zur Abrundung von Jagdbezirken sowie zur Aufhebung und Änderung von Abrundungsvereinbarungen, § 5 Abs. 2 SächsJagdG
- Abrundung eines Jagdbezirkes von Amts wegen, § 5 Abs. 3 SächsJagdG
- Pflege der digitalen Jagdbezirkskarte und zur Verfügung stellen an TÖB
- Jägerprüfung
- Mitwirkung bei der Durchführung von Jägerprüfungen, § 16 Abs. 2 SächsJagdG, §§ 12 - 19 SächsJagdVO
- Web-Applikation Prüfungsbehörde, Prüfungskommission, Online-Prüfung
- Mitarbeit im Vorstand des Jägerprüfungsausschusses
- Abschussplanung
- Bestätigung bzw. Festsetzung von schriftlich oder elektronisch eingereichten Abschussplänen für Schalenwild, § 21 Abs 2 BJagdG, § 21 Abs.1 SächsJagdG
- Änderung von Abschussplänen auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten, bei Gruppenabschussplänen auf Antrag der Hegegemeinschaft bzw. von Amts wegen, § 2 Abs. 2 SächsJagdVO
- Bearbeitung schriftlicher / elektronischer Abschuss-/Streckenmeldungen und fortlautende Führung von Statistiken, § 21 Abs. 4 SächsJagdG, § 1 SächsJagdVO
- Ordnungswidrigkeiten
- Aufnahme, Bearbeitung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gemäß §§ 37, 38 SächsJagdG und Bearbeitung von Widersprüchen zum Jagdrecht
- Sonstige Aufgaben der Unteren Jagdbehörde
- Wahrnehmung der jagdgenossenschaftlichen Interessen des Erzgebirgskreises auf allen bejagbaren, kreiseigen