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Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in Sachsen sucht eine Referentin bzw. einen Referenten Strahlenschutz zur fachgerechten Vollzugstätigkeit in radioaktiven Gebieten und bei Baumaßnahmen mit überwachungsbedürftigen Rückständen.
Sie arbeiten im Referat 54 „Strahlenschutz: Altlasten, Radon, Notfallschutz“, erhalten eine Vergütung nach TV-L Entgeltgruppe 13, flexible Arbeitszeiten, VBL, JobTicket und Fortbildungsmöglichkeiten; eine verantwortungsvolle Tätigkeit im
Wir stellen ein!
Ort: 01326 Dresden
Bewerbungsfrist: 28. Oktober 2026
Dauer: befristet
Kennziffer: 2 41 26
im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Das Landesamt ist DIE Fachbehörde für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Geologie und die Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website. 2 Mehr Informationen zum Referat 54 „Strahlenschutz: Altlasten, Radon, Notfallschutz“ finden Sie hier.
Die Arbeitsaufgaben schließen einen Kontakt mit offenen radioaktiven Stoffen nicht aus. Deshalb werden die gesundheitlichen Anforderungen für beruflich exponierte Personen bei innerer Strahlen-exposition gemäß der Richtlinie „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Perso-nen durch ermächtigte Ärzte“ in Analogie zu Grunde gelegt.
Neben der fachlichen Qualifikation sowie einer kompetenten Verwendung der deutschen Sprache (mind. GER Level C1) und dem sicheren Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen werden strukturelles Denken und Arbeiten, eine gute Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Sicherheit im Auftreten erwartet.
Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung (Lebenslauf, Nachweise von Abschlüssen, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse) - gern auch mit Motivationsschreiben - unter der oben genannten Kennziffer per E-Mail an: bewerbungen.nb@smul.sachsen.de. Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, mit ihrer Bewerbung das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten.
Rufen Sie uns gern an – Frau Flaske, Telefon 0351 564 21216, steht Ihnen zur Verfügung.
Das LfULG setzt auf vielfältige Arbeitsaufgaben ebenso wie ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann. Wir freuen uns über Bewerbungen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.
Aufgrund der mit dem Aufgabengebiet verbundenen Tätigkeiten ist die Stelle je nach Art und Schwere der Behinderung nicht uneingeschränkt für Menschen mit Schwerbehinderung geeignet. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.