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Das Bundesministerium ffcr Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sucht eine Referentin (m/w/d) im Referat C III 2, zuste4ndig ffcr Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz. Die Stelle ist befristet bis zum 30.11.2027, vorzugsweise in Bonn, alternativ Berlin.
Aufgabe ist die Rechts- und Fachaufsicht fcber das Einwegkunststofffonds-Volk und die Begleitung der Rechtsvorschriften sowie die Mitwirkung an Evaluierung und Fortentwicklung der EU-Richtlinie.
Entgelt-/Besoldungsgruppe (von): Entgeltgruppe 13 / Besoldungsgruppe A13h
Entgelt-/Besoldungsgruppe (bis): Entgeltgruppe 13 / Besoldungsgruppe A13h
Frühestmögliches Einstellungsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ist innerhalb der Bundesregierung für vielfältige Politikbereiche zuständig: Seit mehr als 40 Jahren setzen wir uns national und international für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen ein. Wir arbeiten für den Schutz der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume sowie der Bevölkerung vor Umweltgiften und Strahlung. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für Mensch und Umwelt ist dabei unser Leitprinzip.
Sie möchten auch etwas dazu beitragen und suchen nach einer sinnstiftenden Tätigkeit? Dann arbeiten Sie mit an spannenden und verantwortungsvollen Aufgaben mit hohem politischen Bezug und großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.
Im Referat C III 2 „Recht der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 30.11.2027 an den Dienstorten Bonn oder Berlin (vorzugsweise Bonn) eine Stelle als Referent*in (m/w/d) zu besetzen.
Das Referat C III 2 ist für rechtliche Fragen rund um die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz zuständig. Kernaufgabe von C III 2 ist die Erarbeitung und Anpassung von Gesetzen und Rechtsverordnungen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Zentrale Regelwerke sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die zugehörigen Gesetze und Rechtsverordnungen. Darüber hinaus setzt C III 2 die EU-Einwegkunststoffrichtlinie mit ihren vielfältigen Maßnahmen gegen die Vermüllung durch Einwegkunststoffprodukte um. Zentrale Aufgabe ist in diesem Zusammenhang die Fachaufsicht über den vom Umweltbundesamt verwalteten Einwegkunststofffonds.
Wir ermöglichen Ihnen eine befristete Beschäftigung in einem spannenden Arbeitsumfeld.
Unsere Zusammenarbeit und Führung sind geprägt von gegenseitigem Respekt, Vertrauen und Wertschätzung,
ausgewogene Work-Life-Balance mit flexiblen Arbeitsmöglichkeiten (Flexible Arbeitszeitmodelle, Mobiles Arbeiten, Homeoffice),
Ausstattung mit Smartphone und Notebook bzw. Tablet für alle Beschäftigten für das vollständig ortsunabhängige Arbeiten sowie Peripherie für das Home-Office,
zertifizierter familienfreundlicher Arbeitgeber,
gute persönliche und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot,
Möglichkeit zum Erwerb eines Jobtickets,
Zahlung einer Zulage für die Tätigkeit an einer obersten Bundesbehörde (MinisterialzulageA13 und E13 - 275,00€ monatlich).
Wir gewährleisten die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und fördern die Vielfalt unter den Mitarbeitenden. Von schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen erwarten wir nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung und berücksichtigen sie bei gleicher Eignung bevorzugt.
Wir freuen uns, wenn sich von dieser Ausschreibung Menschen aller Nationalitäten angesprochen fühlen und begrüßen insbesondere auch Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Grundsätzlich können Sie Ihre künftigen Aufgaben auch im Wege der Teilzeitbeschäftigung wahrnehmen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben sowie zur Organisationsstruktur des Ministeriums können Sie der Homepage www.bundesumweltministerium.de entnehmen.