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Eine führende Universitätsklinik in Hamburg sucht eine:n Psychologische:n Psychotherapeut:in (m/w/d) in Teilzeit für die Spezialambulanz für Psychoonkologie. Sie werden psychologische Diagnostik durchführen und Therapien anbieten, sowie in der Lehre und Forschung tätig sein. Wir bieten eine attraktive Vergütung, umfassende Fortbildungsmöglichkeiten und ein familienfreundliches Arbeitsumfeld.
Wir sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) – und stehen für exzellente Kompetenz in Forschung, Lehre und der vollumfänglichen Gesundheitsversorgung in unseren Kliniken. Unsere rund 14.400 Mitarbeiter:innen streben jeden Tag aufs Neue danach, mit ihrem Beitrag die Welt ein bisschen gesünder zu machen.
Es ist unser Anspruch, eine der führenden Universitätskliniken zu sein – und gleichzeitig der beste Arbeitgeber unserer Branche. So glauben wir im UKE fest daran, dass erfolgreiches und erfüllendes Arbeiten im Einklang mit den persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensentwürfen der Mitarbeitenden stehen sollte. Und so unterschiedlich diese sind, so vielfältig ist unser Angebot an individuellen Lösungen.
Psychologische:r Psychotherapeut:in (all genders) - Psychoonkologie
Das Institut und die Poliklinik für Medizinische Psychologie (IPMP) vertritt in Lehre, Forschung und Patient:innenversorgung Fragestellungen der Medizin, zu deren Lösung psychologisches Wissen und Kompetenz erforderlich sind. In der Spezialambulanz für Psychoonkologie erfolgt die psychologische Diagnostik und Behandlung von erwachsenen Personen mit Krebserkrankungen und deren Angehörigen. Darüber hinaus leistet das IPMP die konsiliarische Betreuung von Patient:innen in den verschiedenen Kliniken des Universitären Cancer Center Hamburg (UCC Hamburg).
Ihre Aufgaben:
Diese Position ist in Teilzeit mit max. 50 % der regulären wöchentlichen Arbeitszeit ab 01.03.2026 zu besetzen und aufgrund von Elternzeitvertretung zunächst für ein Jahr befristet.
Immunitätsstatus
Eine Einstellung ist nur möglich, wenn nach den jeweils geltenden (gesetzlichen und medizinischen) Vorgaben gegen das Masernvirus ein vollständiger Immunisierungs- bzw. Immunitätsnachweis vorliegt. Dies ist vor Beschäftigungsbeginn durch entsprechende Unterlagen (z.B. Impfausweis) nachzuweisen.