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Eine öffentliche Bildungseinrichtung in Nordrhein-Westfalen sucht Schulpsychologen in Teilzeit zur Unterstützung von Schulen. Die Aufgaben umfassen die Beratung von Lehrkräften sowie Schülern bei schulischen und erzieherischen Problemen. Bewerber benötigen einen Abschluss in Psychologie und idealerweise Erfahrung im schulpsychologischen Dienst. Die Anstellung erfolgt befristet bis 2026 mit flexiblen Arbeitszeiten, einschließlich mobiler Arbeit.
Die Bezirksregierung Münster besetzt mehrere befristete Stellen zur Vertretung von Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Elternzeit als Schulpsychologin / Schulpsychologe (w/m/d) (Entgeltgruppe 13 TV-L).
Stellenumfang von 1,0 befristet bis 20.08.2026
Stellenumfang von 0,5 befristet bis 27.09.2026
Stellenumfang von 0,5 befristet bis 30.09.2026
Der Einsatz erfolgt am Standort Steinfurt.
Schulpsychologie unterstützt die Schulen aller Schulformen (einschl. der Ersatzschulen) des Kreises Steinfurt, die Lehrkräfte sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages.
In der Schulpsychologischen Beratungsstelle arbeiten Beschäftigte des Landes und kommunale Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zusammen. Kooperationsbereitschaft wird vorausgesetzt.
Der Einsatz in den Schulen des Kreises Steinfurt umfasst die Hälfte der Arbeitszeit.
Die Aufgaben der Schulpsychologie folgen der rechtlichen Grundlage des Erlasses vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15). Hierzu gehören u. a.
Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen. Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis, Gleichwertigkeitsnachweis der ZAB bei ausländischem Abschluss, Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise) übermitteln Sie bitte über nachfolgenden Link bis zum 09.01.2026: