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Das Reha-Zentrum Bad Steben der Deutschen Rentenversicherung Bund bietet eine Teilzeitstelle in der Psychologie. Sie arbeiten im Bereich der Rehabilitation, führen Diagnostik durch, leiten Einzel- und Gruppengespräche, erstellen Berichte und unterstützen Entspannungstrainings sowie die psychosoziale Beratung der Patient*innen.
Sie verfügen über ein Diplom oder Master in Psychologie und bringen idealerweise Erfahrung in psychologischer Diagnostik mit.
Das Reha-Zentrum Bad Steben der Deutschen Rentenversicherung Bund, bestehend aus den Kliniken Auental und Franken behandelt Krankheiten der Bewegungsorgane und bietet die Indikationen VOR und MBOR (Orthopädie). Insgesamt können 360 Betten belegt werden.
Bad Steben gehört zum Landkreis Hof im Regierungsbezirk Oberfranken des Freistaates Bayern und liegt an der Bayerisch/Thüringischen Landesgrenze in landschaftlich schöner Lage im Naturpark Frankenwald.
Sie verfügen über ein mit einem Diplom oder gleichwertigem Master abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie.
Bei uns finden Sie die Möglichkeit, hochwertige Rehabilitation durchzuführen und weiterzuentwickeln.
Haben Sie noch Fragen? Dann steht Ihnen der Ärztliche Direktor, Herr Dr. med. Bertram Geigner, unter der Telefonnummer 09288-958160, gerne zur Verfügung.
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren gemäß seit dem 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetz – nach 1970 geborene Personen, vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen.