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Hochschule Ansbach sucht eine/n Professur (W2) für Studio & Event Production Systems. Sie übernehmen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, akquirieren Drittmittel und gestalten praxisnahe Lehre in Deutsch und Englisch.
Sie arbeiten an der Schnittstelle von Technologien und Anwendungen in Medien-, System- und Netzwerktechnik, mit Schwerpunkt KI, 3D-Aufnahme/Wer rendering, sowie Vernetzung von Systemkomponenten. Langfristig arbeiten Sie in interdisziplinären Teams.
In der Fakultät Medien
Kennziffer: 2023-58-MSE-M1
Start zum 01.10.2024
Nachhaltigkeit, Künstliche Intelligenz, Virtual Reality Technologie und mehr. An der jungen, bestens etablierten Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach beschäftigen wir uns in Forschung und Lehre mit zukunftsweisenden Themen in den Bereichen Wirtschaft, Medien und Technik. Dabei stehen Studierende, Lehrende und Beschäftigte der Hochschule stets im Mittelpunkt. Mit 3.900 Studierenden in 35 Studiengängen bieten wir ein exzellentes Angebot als moderner Arbeitgeber.
Eingestellt am
Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen der Medien-, System- und Netzwerktechnik für audiovisuelle Produktionen in Studios, virtuellen Studios und von Live-Events. Sie lehren und forschen an der Schnittstelle zwischen eingesetzten Technologien und deren Anwendung, sowohl in medien- und nachrichtentechnischen Grundlagen als auch in weiterführenden Konzepten.
Einstellungsvoraussetzungen nach Art. 57 (3) BayHIG
Abgeschlossenes Hochschulstudium
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die i.d.R. durch die Qualität einer Promotionnachgewiesen wird
Ausgereifte didaktische Fähigkeiten und überzeugende pädagogische Eignung
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methodenin einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworbensein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden seinmüssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann inbesonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicherTeil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicherPraxis erbracht wurde (gemäß Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayHIG).
Die Hochschule strebt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich eine Erhöhung des Frauenanteils an (Art. 7 Abs.3 BayGlG). Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werdenSchwerbehinderte bevorzugt eingestellt. In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ansonsten erfolgt eine Einstellung im Angestelltenverhältnis. Teil des standardmäßigenAuwahlverfahrens ist eine eignungsdiagnostische Begleitung durch eine externe Personalberatung.
Sie haben Fragen zum Bewerbungsprozess? Dann wenden Sie sich gerne an den Bereich Personal: bewerbung@hs-ansbach.de
Für fachliche Fragen können Sie Prof. Dr. Rainer Schäfer als Ausschussvorsitzenden direkt kontaktieren: rainer.schaefer@hs-ansbach.de