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Technische Hochschule Brandenburg (THB) in Brandenburg an der Havel sucht eine Professur (w/m/d) im Bereich Software Engineering, die das Gebiet selbständig in Lehre und Forschung vertreten kann. Die Position richtet sich an eine Persönlichkeit mit hervorragenden fachlichen Qualifikationen und der Bereitschaft zur aktiven akademischen Selbstverwaltung.
Zu den Schwerpunkten gehören Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Softwarelebenszyklus, modellbasierte und generative Softwareentwicklung,
Modern // regional // wirtschaftsnah: Die Technische Hochschule Brandenburg (THB) ist eine junge und dynamische Hochschule mit ca. 3.200 Studierenden in 26 Studiengängen in den Fachbereichen Informatik und Medien, Technik sowie Wirtschaft in der Stadt Brandenburg an der Havel. Als familienfreundliche Hochschule auf einem grünen Campus bieten wir attraktive Arbeitsbedingungen.
Im Fachbereich Informatik und Medien ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Bes. Gr. W3 BbgBesO
Kennziffer: IP 3
Wir suchen eine Persönlichkeit, die das Gebiet des Software Engineerings selbständig und praxisorientiert in der Lehre und in der Forschung vertreten kann. Durch Ihre wissenschaftliche Arbeit und berufliche Tätigkeit haben Sie umfangreiche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des Software Engineerings sowie mindestens einem der folgenden Schwerpunkte oder Anwendungsgebiete erworben:
Es wird erwartet, dass Sie die Forschung im Fachbereich durch den Aufbau und die Leitung einer fachbereichsinternen und ggf. fachbereichsübergreifenden Fachgruppe signifikant bereichern. Daher sind Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung von Forschungs- und Drittmittelprojekten ausdrücklich erwünscht.
Darüber hinaus erwarten wir, dass Sie
Als Ansprechpartner für weiterführende Informationen steht Ihnen der Dekan, Prof. Dr.-Ing. Martin Schafföner (dekan-i@th-brandenburg.de), gern zur Verfügung.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren nach §43Abs.1Nr.1–3 sowie Nr.4Buchst.b des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) erfüllen. Auf die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren nach §45BbgHG wird hingewiesen. Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen an und erbittet qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Informationen siehe auch http://www.th-brandenburg.de/.
Zur Feststellung der nach §7 Absatz1 Satz1 Nummer2 des Beamtenstatusgesetzes und §3 Absatz1 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen der persönlichen Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes sieht §3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach §2 Absatz1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Vor einer endgültigen Einstellung ist eine solche Regelanfrage rechtlich vorgeschrieben und wird durchgeführt (§3a Landesbeamtengesetz).
Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns!