Verschicke keinen generischen Lebenslauf — erstelle einen Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf diese Rolle zugeschnitten sind.
Die Technische Hochschule Brandenburg in Brandenburg an der Havel schreibt eine Professur (w/m/d) für Software Engineering (Kennziffer IP 3) aus. Gesucht wird eine/n Forscher/in mit exzellenter Expertise in KI-gestützter Softwareentwicklung, Softwarearchitektur und Lehre.
Zu Ihren Aufgaben gehören Lehre in Deutsch und Englisch, Betreuung von Laboren und Abschlussarbeiten sowie Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung. Bewerbungen mit 5 Seiten senden Sie bitte an die Hochschule.
Modern // regional // wirtschaftsnah: Die Technische Hochschule Brandenburg (THB) ist eine junge und dynamische Hochschule mit ca. 3.200 Studierenden in 26 Studiengängen in den Fachbereichen Informatik und Medien, Technik sowie Wirtschaft in der Stadt Brandenburg an der Havel. Als familienfreundliche Hochschule auf einem grünen Campus bieten wir attraktive Arbeitsbedingungen.
Im Fachbereich Informatik und Medien ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Professur (w/m/d) „Software Engineering“, Kennziffer: IP 3 Bes.Gr. W3 BbgBesO
Es wird erwartet, dass Sie die Forschung im Fachbereich durch den Aufbau und die Leitung einer fachbereichsinternen und ggf. fachbereichsübergreifenden Fachgruppe signifikant bereichern. Daher sind Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung von Forschungs- und Drittmittelprojekten ausdrücklich erwünscht.
Darüber hinaus erwarten wir, dass Sie
Bitte reichen Sie mit den Bewerbungsunterlagen eine Darstellung Ihrer geplanten Lehr- und Forschungstätigkeiten im Umfang von insgesamt maximal 5 Seiten ein.
Als Ansprechpartner für weiterführende Informationen steht Ihnen der Dekan, Prof. Dr.-Ing. Martin Schafföner (dekan-i@th-brandenburg.de), gern zur Verfügung.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 – 3 sowie Nr. 4 Buchst. b des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) erfüllen. Auf die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren nach § 45 BbgHG wird hingewiesen. Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen an und erbittet qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Informationen siehe auch http://www.th++-brandenburg.de/.++
Zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen der persönlichen Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes sieht § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Vor einer endgültigen Einstellung ist eine solche Regelanfrage rechtlich vorgeschrieben und wird durchgeführt (§ 3a Landesbeamtengesetz).