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Die Hochschule Osnabrück schreibt eine dauerhaft zu besetzende Professur Hebammenwissenschaft (100% RAZ) in der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften aus. Die Inhaberin/der Inhaber gehört zur Fachgruppe Pflege- und Hebammenwissenschaft und gestaltet Lehrveranstaltungen.
Sie soll Lehre, Prüfungsvorbereitung, Kooperationen sowie interdisziplinäre Forschung stärken und international vernetzt arbeiten. Standort ist Osnabrück, Vergütung nach W2/NBesO.
Die Professur mit der Denomination Hebammenwissenschaft ist als dauerhaft zu besetzende hauptberufliche Professur (100% RAZ) innerhalb der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vorgesehen. Die zu berufende Person wird zur Fachgruppe Pflege- und Hebammenwissenschaft der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gehören. Sie soll sich im kollegialen Rahmen an der Planung der durch die Fachgruppe zu erbringenden Lehrveranstaltungen beteiligen. Ein vorrangiger Lehrbedarf ergibt sich insbesondere auf Bachelor-Ebene in Kompetenzbereichen des primärqualifizierenden dualen Bachelorstudiengangs Hebammenwissenschaft gemäß HebStPrV. Die Professur soll die bestehenden Schwerpunkte in der Forschung, Lehre und den Transferaktivitäten der Fachgruppe Pflege- und Hebammenwissenschaft ergänzen sowie einen hebammenwissenschaftlichen Beitrag zur Vertiefung und Weiterentwicklung des profilbildenden Anwendungsbezugs – Internationalisierung, Digitalisierung und Anwendungsorientierung (IDA)– im Gesundheitswesen der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften leisten. In dem im Jahr 2022 eröffneten Skills- und Simulationslabor wird unter modernsten Bedingungen nach aktuellem Stand anwendungsorientierte Lehre umgesetzt. Aufbauend auf bestehenden internationalen Kontakten kann die Inhaberin/der Inhaber der Professur kooperative Aktivitäten mit den internationalen Partnern voranbringen.
Als Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der Hochschule Osnabrück gelten die Kriterien des NHG www.hs-osnabrueck.de/berufungskriterien. Diese sind zwingend zu erfüllen. Für die ausgeschriebene Professur sind diese Kriterien nach §25 (1) NHG wie folgt spezifiziert:
Die Professur ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Arbeitsort ist in Osnabrück. Die Vergütung erfolgt nach BesGr. W2 NBesO.
Als größte Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Niedersachsen leisten
wir mit praxisorientierter Lehre und Forschung unseren Beitrag für eine lebenswerte Zukunft. Dabei profitieren wir als Stiftungshochschule von höherer Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung. Wir suchen Kolleg*innen, die gemeinsam mit unseren Studierenden die Gesellschaft nachhaltig prägen und unseren Weg hin zu einer inklusiven und diversen Hochschule mitgestalten.
Im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugen wir Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie ihnen gleichgestellte Personen und fördern Frauen, insbesondere in Lehre, Forschung und Führungspositionen.
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