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Die Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus sucht eine Pflegefachkraft zur stationären Versorgung der Gefangenen. Sie arbeiten im Krankenhausbereich der JVA Leipzig, inklusive medizinischer und pflegerischer Betreuung, in einem multiprofessionellen Team.
Sie arbeiten im 3-Schicht-System, profitieren von einer tariflichen Bezahlung in KR7/KR8 TV-L, einer Pflegezulage, Jahressonderzahlungen und weiteren Benefits wie VBL und Jobticket.
In einer Justizvollzugsanstalt werden doch nur Leute weggesperrt, die gegen das Gesetz verstoßen haben? – Nicht wirklich: Werden Sie Teil eines multiprofessionellen Teams, dessen Aufgaben weit über die des „Wegsperrens“ hinausgehen und setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die Sicherheit, Resozialisierung und Betreuung der Inhaftierten ein. Die JVA Leipzig mit Krankenhaus verfügt über 446 Haftplätze und ist zuständig für den Vollzug von Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen für den Landgerichtsbezirk Leipzig, den Vollzug von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren an erwachsenen Männern für die Amtsgerichtsbezirke Leipzig und Torgau sowie den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen. Das Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt Leipzig verfügt über insgesamt 80 Betten, davon 50 Betten in einer psychiatrischen/psychotherapeutischen Abteilung und 30 Betten in der somatischen Abteilung. Es ist zuständig für die stationäre Betreuung der im Freistaat Sachsen untergebrachten Gefangenen.
Ihr Einsatzgebiet ist vielseitig, herausfordernd und spannend. Es umfasst u.a.:
Bewerben Sie sich gern, wenn Sie eine dreijährige Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenschwester/Krankenpfleger erfolgreich abgeschlossen haben und bereits über Berufserfahrung verfügen.
Weiterhin sollten Sie über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, hohe Zuverlässigkeit, eine selbstständige Arbeitsweise, Team- und Konfliktfähigkeit sowie Durchsetzungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick verfügen.
Ein einwandfreies (erweitertes) Führungszeugnis wird vorausgesetzt und ist Einstellungsvoraussetzung. Dieses muss jedoch im Bewerbungsverfahren nicht vorgelegt werden.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.