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Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin sucht eine engagierte Pflegefachkraft zur medizinischen Versorgung der Gefangenen im besonderen Umfeld des Justizvollzugs. Sie arbeiten im Schichtdienst an den Standorten Berlin-Lichtenberg, Pankow, Charlottenburg und Neukölln bzw. am Dienstort.
Sie übernehmen die Verabreichung von Medikamenten, Umsetzung ärztlicher Verordnungen und Notfallversorgung, arbeiten eng mit dem ärztlichen Dienst bzw. externen Ärzten zusammen und dokumentieren Krankenakten.
In der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin sind junge, heranwachsende und erwachsene Frauen und Trans-Personen inhaftiert. Sie verbüßen hier Untersuchungs- oder Strafhaft im geschlossenen oder offenen Vollzug. Die Anstalt verteilt sich im gesamten Stadtgebiet auf vier Standorte: Lichtenberg, Pankow, Charlottenburg, Neukölln.
Wir sind ein engagiertes, freundliches Krankenpflegeteam mit ca. 12 Mitarbeitenden und bieten eine vielfältige und abwechslungsreiche Tätigkeit im besonderen Umfeld des Justizvollzuges. Selbstständiges Handeln ist uns wichtig. Zu unseren Kernaufgaben gehören eine Erstuntersuchung, die Versorgung mit Medikamenten, und die Umsetzung ärztlicher Anordnungen, die Betreuung im Entzug (Alkohol und Drogen), die Substitution, die akute Versorgung bei Notfällen, das Wundmanagement und der Umgang mit psychischen Erkrankungen. Auch administrative Aufgaben unter Einsatz von IT-Fachverfahren und die Begleitung von fachärztlichen Sprechstunden gehören dazu. Im Rahmen unserer ambulanten Versorgung der Gefangenen gibt es bei uns keine Pflege am Bett. Beim anfallenden Schicht- und Wechseldienst bemühen wir uns auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.
Beamte:
Tarifbeschäftigte:
Bei ausländischen einschlägigen Berufsabschlüssen bitten wir um den Nachweis der Anerkennung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist nach Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt.
Voraussetzungen für eine spätere Verbeamtung:
Eine spätere Verbeamtung kommt bis zum Erreichen der Höchstaltersgrenze (i.d.R. das 41. Lebensjahr) bei Erfüllung der weiteren laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in Betracht. Diese sind insbesondere:
Darüber hinaus sind wichtig:
Wichtiger Hinweis:
Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen zwingend mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Dieser Nachweis muss spätestens am Tag der Einstellung im Originalvorgelegt werden.
Die ausführlichen Anforderungen und ihre Ausprägungen finden Sie im beiliegenden Anforderungsprofil.
Bei gleichwertiger Qualifikation werden schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt.
Während des Auswahlverfahrens werden die Daten der sich bewerbenden Personen elektronisch gespeichert und verarbeitet (gem. EU-DSVGO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.