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Eine Stadtverwaltung sucht eine Pflegefachkraft für das Angebot Gemeindeschwesterplus in Ludwigshafen am Rhein. Die Position kann in Vollzeit oder Teilzeit besetzt werden und ist zunächst für 12 Monate befristet. Zu den Aufgaben gehören die Durchführung von Bedarfsanalysen bei älteren Menschen, sowie die Pflege von sozialen Netzwerken. Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Pflegefachkraft und Erfahrung in der Pflege. Ihnen werden ein verantwortungsvolles Aufgabengebiet, ein gutes Betriebsklima und flexible Arbeitszeiten geboten.
Stellenbezeichnung: Pflegefachkraft als Sachbearbeitung Gemeindeschwesterplus (m/w/d)
Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Stadtverwaltung Organisation
Ludwigshafen am Rhein
Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)
Befristet für 12 Monate
Veröffentlichungsdatum: Gestern veröffentlicht
E 9a TVöD | Vollzeit | Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden | befristet
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen führt im Rahmen des Landesprogramms das Angebot Gemeindeschwesterplus ein. Die Umsetzung wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung aus Haushaltsmitteln des Landes Rheinland‑Pfalz gefördert.
Im Dezernat Soziales und Integration sind im Bereich Teilhabe, Pflege und Senioren zum nächstmöglichen Zeitpunkt die zwei o. g. Stellen zu besetzen. Die Vollzeitstelle kann auch von Teilzeitkräften wahrgenommen werden.
Die Besetzung der Stelle erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Stellenplans 2025 durch die ADD. Die Einstellung erfolgt daher zunächst befristet für die Dauer eines Jahres. Bei Genehmigung des Stellenplanes kann (Bewährung vorausgesetzt) eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgen.
Senden Sie uns Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen und Zertifikaten bis spätestens 11.01.2026 direkt über unser Bewerbungsportal.
Vielfalt ist uns sehr wichtig! Wir freuen uns deshalb über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.