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Deutsche Rentenversicherung Bund – a-Zentrum Bad Steben sucht eine Pflegefachkraft (m/w/d) in Teilzeit. Zu Ihren Aufgaben gehört die Versorgung, Pflege und Betreuung der Patientinnen einer Rehabilitationsklinik.
Die Tätigkeit erfordert PC-Kenntnisse (Word, Excel, KIS) und flexible Arbeitszeiten nach Dienstplan. Wir bieten eine unbefristete Teilzeitstelle bis zu 29,25 Wochenstunden, 30 Tage Urlaub, Fort- und Weiterbildung, betriebliche Altersvorsorge, Betriebssportangebote und zusätzliche
a-Zentrum Bad Steben der Deutschen Rentenversicherung Bund, bestehend aus den Kliniken Auental und Franken behandelt Krankheiten der Bewegungsorgane und bietet die Indikationen VOR und MBOR (Orthopädie). Insgesamt können 360 Betten belegt werden. Bad Steben gehört zum Landkreis Hof im Regierungsbezirk Oberfranken des Freistaates Bayern und liegt an der Bayerisch/Thüringischen Landesgrenze in landschaftlich schöner Lage im Naturpark Frankenwald.
Versorgen, Pflegen und Betreuen der Patient\*innen der Rehabilitationsklinik
Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (z.B. Word, Excel, Klinikinformationssystem- KIS).
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan (Montag bis Freitag; Frühdienst ab 06:15 Uhr, Spätdienst bis 19:30 Uhr) und einen Einsatz im Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und an Feiertagen, mit geringer Anzahl.
Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung “Pflegefachfrau\*Pflegefachmann” oder “Gesundheits- und Krankenpfleger\*in” nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017 oder “Altenpfleger\*in” nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017
Bei uns finden Sie einen medizinisch vielseitigen und anspruchsvollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und eine leistungsgerechte Bezahlung.
Haben Sie noch Fragen? Dann steht Ihnen die Pflegedienstleitung, Frau Nicole Mannagottera, unter der Telefonnummer 09288-958169 gerne zur Verfügung
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren gemäß seit dem 01.03.2020 geltenden Masernschutzgesetz – nach 1970 geborene Personen, vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Masernimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Bewerber\*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.