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Ev. Kirchengemeinde Gevelsberg sucht eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Gevelsberg in Teilzeit (30 Std./Woche) für zwei gruppige Einrichtung Haufe. Die Arbeit umfasst Betreuung, Begleitung und Förderung der Kinder im Gruppenalltag.
Wir erwarten eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung bzw. staatliche Anerkennung oder ein Studium in Sozial-/Elementarpädagogik. Flexible, kooperationsfähige, christliche Haltung ist gewünscht.
Arbeitgeber: Ev. Kirchenkreis Hattingen-Wittten
Angebotsart: Arbeit
Beginn ab 10.08.2026
Gevelsberg
Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)
Veröffentlichungsdatum: Vor 2 Tagen veröffentlicht
Änderungsdatum: Heute bearbeitet
Die Ev. Kirchengemeinde Gevelsberg ist Trägerin von fünf Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder von 1 bis 6 Jahren liebevoll betreut, begleitet und gefördert werden. Die Kindertageseinrichtungen verstehen sich als Ort christlicher Gemeinschaft, in dem Kinder einzigartig wahrgenommen und gefördert werden - unabhängig von Ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Neigungen und Gaben. Wir bieten einen gewaltfreien Raum, in welchem Kinder sicher zu starken Persönlichkeiten aufwachsen können.
in Teilzeit (30 Std./Woche) für unsere zwei gruppige Ev. Kindertageseinrichtung Haufe in Gevelsberg, die Kinder im Alter von 2-6 Jahren betreut.
Falls Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, sichern wir Ihnen natürlich höchste Vertraulichkeit Ihrer Bewerbung zu.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Menschen mit Schwerbehinderung nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch IX bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einer weiteren Bewerbung liegende Gründe überwiegen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung als Pädagogische Fachkraft (m/w/d) entstehen (Fahrtkosten o. ä.), können nicht erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen. Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: https://kreiskirchenamt.de/datenschutz/
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