Une candidature complète en une minute
Un CV et une lettre de motivation personnalisés, prêts à envoyer.
Stuttgarter Musikschule sucht eine Musikschullehrkraft Schlagzeug (m/w/d) in Teilzeit (67,67 %). Die Stelle ist befristet bis zum 31.07.2027 im Rahmen der Mutterschutzfrist bzw. Elternzeit, mit möglicher Verlängerung.
Sie unterrichten Schlagzeug, wirken an Veranstaltungen mit und beteiligen sich an Konferenzen und Projekten. Vorausgesetzt werden ein Diplom-Musikschullehrer/innen-Abschluss bzw. Bachelor of Music mit Schwerpunkt Pädagogik im Schlagzeug, Unterrichtserfahrung sowie Deutschkenntnisse
Lehrkraft Musik (Musikschule/Schule/etc.)
Wir suchen Sie für das Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Stuttgarter Musikschule.
Die Stelle ist zum 19.11.2026 in Teilzeit (67,67 %) für die Dauer der Mutterschutzfrist und der sich ggf. anschließenden Elternzeit, längstens bis zum 31.07.2027, befristet zu besetzen. Es besteht ggf. die Option der Verlängerung.
Die Stuttgarter Musikschule, eine der kulturellen Institutionen des Kulturamtes, zählt zu den größten und erfolgreichsten deutschen Musikschulen. Insgesamt beschäftigt sie derzeit 200 Mitarbeitende. Die durchschnittliche Belegungszahl beträgt zurzeit über 12.000 Schüler/-innen.
Ein Job, der Sie begeistert
Ihr Profil, das zu uns passt
Neben künstlerischen und pädagogischen Qualifikationen setzen wir voraus:
Unsere Benefits im Überblick
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 9b TVöD (3.779,84 – 5313,37 €).
Alle Beträge sind monatliche Bruttowerte bei Vollzeitbeschäftigung.
Noch Fragen?
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Philipp Schädel unter 01520 9373586 oder philipp.schaedel@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Susanne Fritz unter 0711 216-80034 oder susanne.fritz@stuttgart.de . Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere .
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei
entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in
der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.