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Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für den städtischen Ordnungsdienst im Außendienst für die Nachtsch

IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit

Augsburg

Vor Ort

EUR 41.000 - 47.000

Vollzeit

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Zusammenfassung

Eine kommunale Behörde in Augsburg sucht Mitarbeiter/innen für den städtischen Ordnungsdienst im Außendienst in der Nachtschicht. Die Aufgaben umfassen Kontrollen zur Einhaltung von Vorschriften, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sowie enge Zusammenarbeit mit der Polizei. Es sind sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitstellen verfügbar, und eine Vergütung erfolgt je nach Tarifvertrag. Bewerbungen werden bis 20.11.2025 entgegengenommen.

Qualifikationen

  • Zuverlässigkeit und Durchsetzungsvermögen.
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit der Polizei.
  • Bereitschaft zur Nachtschicht.

Aufgaben

  • Kontrollen im Stadtgebiet zur Einhaltung städtischer Vorschriften.
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
  • Einzelanweisungen bei Rechtsverstößen.
Jobbeschreibung
Stellendetails

Angebotsart: Arbeit

Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für den städtischen Ordnungsdienst im Außendienst für die Nachtschicht

Arbeitgeber

Stadtverwaltung Augsburg Personalamt

Arbeitsort

Stadt Augsburg

Anstellungsart

Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)

Berufsbezeichnung
  • Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung

Veröffentlichungsdatum: 20.11.2025

Stellenbeschreibung

Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für den städtischen Ordnungsdienst im Außendienst für die Nachtschicht

Ordnungsamt

Referenznummer: 32002240, 32002340, 32002510, 32002530_9

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 7 TVöD, BesGr. A 6-7 BayBesO

Gehaltsrahmen (TVöD-VKA): ca. 41.171-46.016 € /Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung, ggf. zzgl. möglicher Zulagen/Zuschläge

Weitere Infos:

Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.

Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich.

Aufgabengebiet
  • Kontrollen im Stadtgebiet zur Einhaltung der städtischen Satzungen und Verordnungen sowie der Straßenverkehrsordnung
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Einzelanweisungen gegenüber Bürgern bei Rechtsverstößen
  • Festsetzung von Verwarnungsgeldern
  • Enge Zusammenarbeit mit den Polizeikräften
  • Erstellen von Berichten und Stellungnahmen

Hinweis: Die Kontaktdaten des Arbeitgebers werden geschützt. Bitte beachten Sie die dargestellten Hinweise.

Unternehmensdarstellung

Stadtverwaltung Augsburg Personalamt

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