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Eine öffentliche Behörde in Sachsen sucht einen Mitarbeiter für die Schriftgutverwaltung. In dieser befristeten Vollzeitstelle erwartet Sie ein vielfältiges Aufgabengebiet, darunter elektronische Aktenführung und die Verwaltung von Altschriftgut. Sie arbeiten in einem aufgeschlossenen Team und genießen flexible Arbeitszeiten sowie diverse Benefits wie Gesundheitsförderung und ein Job-Ticket. Interessierte Bewerber sollten eine geeignete Berufsausbildung und gute Microsoft-Office-Kenntnisse mitbringen.
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Qualifikationsebene: Duale Berufsausbildung, Meister und vergleichbar
Dienstort: 01326 Dresden
Anstellungsverhältnis: befristet
Bewerbungsfrist: 11.01.2026
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Personalreferat, Kennziffer: 80/2025
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Kennziffer: 80/2025
Ort: 01326 Dresden
Bewerbungsfrist: 11.01.2026
Beginn: 01.02.2026
Sie kennen uns noch nicht? Wir sind die für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Geologie und die Entwicklung des ländlichen Raums zuständige Fachbehörde in Sachsen. In diesen Bereichen nehmen wir insbesondere gemeinnützige Aufgaben der Beratung, angewandten Forschung, Förderung und Kontrolle wahr.
Wir freuen uns auf Unterstützung unseres Referates 11 „Organisation“ in folgenden Aufgaben:
Die Tätigkeiten erfordern teilweise das Tragen von Aktenordnern, das Einstellen der Ordner in das Regalsystem der Registratur, das Heben von Postkisten (bis ca. 10 kg) sowie das längere Stehen und Laufen bei der Posterfassung und -verteilung.
Mehr Informationen zum Organisationsreferat finden Sie hier: Referat 11
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Lebenslauf, Ausbildungsabschluss) unter der Kennziffer 80/2025 als PDF-Datei per E-Mail an bewerbungen@lfulg.sachsen.de. Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Leipert, Telefon 0351 26121202, zur Verfügung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen oder bereits gestanden haben, nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten.