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Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum sucht am Dienstort Buttelstedt einen Mitarbeiter (m/w/d) Milchviehanlage. Die Stelle ist befristet als Elternzeitvertretung bis 30.04.2028.
Zu Ihren Aufgaben gehören Betreuung und Überwachung der Milchviehherde, Melken, Fütterungs- und Reinigungsarbeiten sowie Unterstützung in Reproduktion und Anlagenbelastung. Voraussetzungen sind eine tierwirtische oder landwirtschaftliche Ausbildung, Führerschein Klasse B und Deutschkenntnisse
am Dienstort Buttelstedt zu besetzen. Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet für die Dauer einer Elternzeitvertretung, längstens jedoch bis einschließlich zum 30. April 2028.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum ist im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum als obere Landwirtschaftsbehörde, obere Gartenbaubehörde sowie obere Landesbehörde für die Entwicklung des Ländlichen Raums mit etwa 800 engagierten und qualifizierten Mitarbeitern tätig.
Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle Geschlechter. Das TLLLR gewährleistet die berufliche Gleichstellung der Geschlechter nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Daher werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerber des entsprechenden Geschlechts bevorzugt.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Mit Abgabe Ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, so-weit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden nur für das Auswahlverfahren verwendet und für die Dauer des Verfahrens gespeichert. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber datenschutzkonform vernichtet.
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im TLLLR und zu Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie im Internet unter https://tlllr.thueringen.de/fileadmin/TLLLR/Wir/Daten-schutz/Informationspflichten_Stellenbesetzungsverfahren.pdf.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss sowie eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Informationen dazu erhalten Sie unter https://wirtschaft.thueringen.de/wissenschaft/anerken-nung. Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist ist der Nachweis über die persönliche Anerkennung des Bildungsabschlusses den Bewerbungsunterlagen beizufügen, ansonsten kann keine Berücksichtigung des Abschlusses erfolgen. Eine Kostenübernahme durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum für die Anerkennung erfolgt nicht.
Die übersandten Unterlagen können nur als PDF-Dokument akzeptiert werden. Anhänge anderer Dateiformate oder als ZIP-Archiv sowie Links oder QR-Codes zum Nachladen weiterer Dokumente werden aus IT-Sicherheitsgründen nicht berücksichtigt.