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Kita Frankfurt in Frankfurt am Main sucht eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter (w/m/d) für die berufsbegleitende Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher*in. Die Stelle umfasst 15 Std.
36 Min pro Woche in Teilzeit und wird gemäß TVöD Sozial- und Erziehungsdienst S4 Stufe 1 vergütet. Sie erhalten eine fachliche Begleitung durch Praxisanleitungen, können im letzten Ausbildungsjahr das Anerkennungsjahr absolvieren und anschließend übernommen werden.
Interdisziplinär, bunt, engagiert – wir suchen Sie zum Schuljahresbeginn als
zum/zur staatlich anerkannten Erzieher:in
EGr. S4 TVöD, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Std. 36 Min. (2 Tage/Woche)
Offen, respektvoll, anregend – mit diesen Werten setzen wir uns als städtischer Eigenbetrieb täglich für Kinder und Familien in Frankfurt ein: In rund 150 Krippen, Kindergärten, Horten und Schulbetreuungen im gesamten Stadtgebiet. Erzieher*innen, Sozial- und Heilpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Sozialassistent*innen und Kinderpfleger*innen – die Vielfalt unserer Teams bereichert unsere Pädagogik. Werden Sie Teil von Kita Frankfurt und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine inspirierende Stadt zum Leben und Lernen, in der Kinderrechte konsequent umgesetzt werden.
Eine professionelle Begleitung während der Ausbildung durch qualifizierte Praxisanleitungen sowie Teams, die mit Leidenschaft und Verantwortung an das Thema Ausbildung rangehen. Es besteht die Möglichkeit, im letzten Ausbildungsjahr das Anerkennungsjahr bei Kita Frankfurt zu absolvieren, sowie anschließend als Fachkraft unbefristet übernommen zu werden. Ihre Vergütung wird nach dem TVöD Sozial- und Erziehungsdienst S4 Stufe 1 berechnet – mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Std. und 36 Min. (an 2 Tagen / Woche). Weitere Pluspunkte: Fachveranstaltungen (Auftakt, Reflexionstreffen, Fachtag Ausbildung), 12 Tage Urlaubsanspruch im Kalenderjahr, sowie ein Job-Ticket Premium ohne Eigenbeteiligung gültig für alle Tarifgebiete des Rhein-Main-Verkehrsverbundes mit Mitfahrregelung.
Wichtig: Nach dem Infektionsschutzgesetz ist im Falle einer Einstellung ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern für Bewerber*innen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, erforderlich.