A complete application in a minute
Tailored resume and cover letter, ready to send.
Stadt Ketzin/Havel sucht Verwaltungsfachangestellte(n)/r (m/w/d) für den Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und zur Durchsetzung von Gesetzen im Stadtgebiet. Sie arbeiten teamorientiert, zeigen Serviceorientierung und tragen Verantwortung in der öffentlichen Verwaltung.
Zu den Aufgaben gehören Gefahrenbeseitigung, Zwangs- und Hausdurchsuchungen, sowie die Betreuung in Belangen der Obdachlosenhilfe. Führerschein B ist Voraussetzung; MS-Office-Kenntnisse werden erwartet.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist spätestens bei Vertragsabschluss vorzulegen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet und gespeichert. Dies erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1b, Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BbgDSG.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter, adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht erstattet werden.
Verspätete Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Falls es zu einer Einstellung kommt, werden die erhobenen Daten, vor allem die Bewerbungsunterlagen in die Personalakte übernommen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung die Stadt Ketzin/Havel gesetzlich verpflichtet ist.
Die Stadt Ketzin/Havel fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Für schwerbehinderte Menschen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen die Bestimmungen des SGB IX.