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Stadt Halver sucht eine Fachkraft für Gebäudeunterhaltung und Hochbau. Sie führen eigenständig Kleinreparaturen aus, dokumentieren Schäden und koordinieren externe Handwerker, mit Fokus auf den Erhalt der Bausubstanz.
Sie verfügen über eine abgeschlossene Bauausbildungs- berufsqualifikation, bringen Teamgeist, Belastbarkeit und Eigeninitiative mit und arbeiten im Winterdienst sowie in Rufbereitschaft. Tarif TVöD EG 6, 34 Urlaubstage, betriebliche Vorsorge inklusive.
Die Stadt Halver liegt mit ihren rd. 16.500 Einwohner/innen im Märkischen Kreis an der Grenze zwischen Westfalen und Rheinland. Neben landschaftlich reizvoller Natur bietet Halver viele Freizeitangebote und Erholungsmöglichkeiten verbunden mit vielfältiger Gastronomie und einem regen Vereinsleben. Zudem verfügt die Stadt über moderne Kindertagesstätten und zwei Grundschulen an drei Standorten, die auch alle die Offene Ganztagsschule anbieten. Eine Sekundarschule und ein Gymnasium ermöglichen alle Bildungsabschlüsse vor Ort.
Die Stadtverwaltung Halver ist ein modernes und bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen, in dem rund 130 Beschäftigte in den vier Fachbereichen in Verwaltung und Baubetriebshof sowie den Einrichtungen wie Schulen, Stadtbücherei, Schwimmhalle, Jugendcafé Aquarium und Bürgerzentrum in verschiedenen Funktionen tätig sind. Zusammen bilden wir das Team der Stadt Halver.
Sie als Mitarbeiter/in einer Hochbaukolonne in der Gebäudeunterhaltung und im Hochbau sind im Kern für die Instandhaltung, Reparatur und Modernisierung bestehender Gebäude zuständig. Im Gegensatz zum Neubau liegt der Fokus hier auf dem Erhalt der Bausubstanz. Sie umfasst Maurer- und Betonarbeiten, Trocken- und Innenausbau, Fliesen-, Estrich- und Schreinerarbeiten. Sie als versierte/r Fachfrau/mann können bei dieser abwechslungsreichen Tätigkeit Ihr Können, Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihr Engagement unter Beweis stellen.
Sie verfügen
Die Stadt Halver hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Michael Schmidt - Fachfragen - (Tel. 02353/73-170) und Kai Gehrke – Personal – (Tel. 02353/73-117) gerne zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Papier-Bewerbungen mehr entgegennehmen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen, die per einfache E-Mail als unverschlüsselte Datei übersandt werden, auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt sind.