Verschicke keinen 08/15-Lebenslauf — erstelle einen Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf diese Rolle zugeschnitten sind.
Theater Lübeck sucht eine/n Maskenbildner:in (m/w/d) für die Spielzeit 2027/28. Sie arbeiten sowohl im Damen- als auch im Herrenfach, bringen Kreativität und handwerkliches Geschick ein und unterstützen das künstlerische Team bei Masken, Frisuren und Make-up.
Es erwartet Sie eine vielseitige Tätigkeit in einem leistungsstarken Theaterbetrieb mit ausgestatteten Werkstätten, Weiterbildungsangeboten und einer familienfreundlichen Arbeitskultur.
Seit seiner Eröffnung im Jahr 1908 ist das Theater Lübeck mit seiner einzigartigen Jugendstil-Architektur und der hohen künstlerischen Qualität seiner Produktionen ein bedeutender kultureller Anziehungspunkt in der Hansestadt Lübeck, der Region und der Metropolregion Hamburg. Auf seinen drei Bühnen präsentiert das Theater ein vielfältiges Repertoire aus Musiktheater und Schauspiel mit Werken unterschiedlicher Epochen und Kulturkreise. Für seine künstlerische Arbeit wurde das Theater Lübeck bereits vielfach ausgezeichnet.
Für die Abteilung Maske suchen wir mit Beginn der Spielzeit 2027/28
Wir freuen uns auf Personen, die sowohl am Damen- wie am Herrenfach interessiert und motiviert sind, unsere Maskenabteilung mit Engagement, Kreativität und Freude in diesem vielseitigen Aufgabenfeld zu unterstützen.
Das Beschäftigungsverhältnis erfolgt im Rahmen des NV-Bühne, Sonderregelung Bühnentechnik.
Die Höhe der Monatsgage verhandeln Sie entsprechend Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung.
Für Berufseinsteiger:innen beträgt die Monatsgage aktuell tariflich € 3.095 brutto. Personen mit zweijähriger Berufserfahrung erhalten tariflich € 3.310 brutto.
Bei Fachfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Nikolai Meyer (Leitung Maske):
0451 / 7088-180 // maske@theaterluebeck.de
Wir freuen uns über Bewerbungen aller Nationalitäten, von People of Color sowie von Bewerbenden mit Flucht- oder familiärer Migrationsgeschichte. Ebenso freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden sie vorrangig berücksichtigt.
Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß §15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. Bewerbungskosten (Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten) können leider nicht übernommen werden.