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Eine öffentliche Behörde in Braunschweig sucht eine Leitung für die zentrale Poststelle. Die unbefristete Vollzeitstelle umfasst Aufgaben wie die Leitung der Postein- und -ausgangsstelle, die Vertretung im Vorzimmer sowie die Mitarbeit im Servicebereich. Bewerber sollten eine erfolgreiche Laufbahnausbildung im nichttechnischen Verwaltungsdienst sowie die Angestelltenprüfung I abgeschlossen haben. Die Stelle bietet einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit fortlaufenden Weiterbildungsmöglichkeiten.
Arbeitgeber: Hauptzollamt Braunschweig
Arbeitsort: Braunschweig
Anstellungsart: Vollzeit
Befristung: unbefristet
Berufsbezeichnung: Verwaltungsfachangestellte/r - Bundesverwaltung
Das Hauptzollamt Braunschweig sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Beschäftigte/einen Beschäftigten (m/w/d) für die Leitung der zentralen Poststelle, Vertretung Vorzimmer sowie Mitarbeit im Servicebereich im Sachgebiet A.
Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 7 BesO bzw. der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe E 5 TVöD Bund bewertet.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an externe Bewerberinnen und Bewerber.
Die Einstellung von Tarifbeschäftigten erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Übernahme von Beamtinnen/Beamt*innen erfolgt im Einvernehmen mit dem Dienstherrn zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Eine Übernahme kann nur in der Besoldungsgruppe A 7 erfolgen.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 12. Januar 2026 ein.
Bitte beifügen Sie folgende Unterlagen (PDF):
* Motivationsschreiben
* Lebenslauf
* Qualifikationen
* Arbeitszeugnisse, Beurteilungen und Leistungsnachweise
* Weitere Bildungsnachweise (z. B. Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse)
Hauptzollamt Braunschweig – Personalgewinnung
Postfach 23 38, 381013 Braunschweig
Telefon: 0531 / 1291 - 1100 – Herr Bargmann
Die Zollverwaltung fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz und schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch IX bevorzugt berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat ein besonderes Anliegen. Teilzeitbeschäftigungen sind grundsätzlich möglich und werden geprüft.