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Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht eine engagierte Führungskraft für die Leitung des Stadtdienstes Steuern. In dieser unbefristeten Vollzeitstelle übernehmen Sie die Gesamtverantwortung für steuerliche Belange sowie die Weiterentwicklung des Tax Compliance Management Systems. Anforderungen sind ein relevantes Hochschulstudium, langjährige Erfahrung im Steuerwesen sowie Führungskompetenz. Flexible Arbeitszeiten und attraktive Zusatzleistungen sind Teil des Angebots.
Die Klingenstadt Solingen ist mit ca. 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt im „Bergischen Städtedreieck“. Modern, vielfältig, bunt, krisensicher : Die Stadtverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin und mit rund 3000 Beschäftigten die größte vor Ort. Als moderne Dienstleisterin sorgt sie mit einem weit gefächerten Aufgabenspektrum für das Wohl der Stadtgemeinschaft. Sie ist Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion und setzt sich intensiv dafür ein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.
Die Stelle ist im Stadtdienst Steuern, zu besetzen und ist mit E14 (5.153,96 € - 7.346,09 € mtl.) TVöD bzw. A14 (5.350,96 € - 6.806,34 € mtl.) LBesG NRW ausgewiesen. Sie ist unbefristet zu besetzen und hat einen Arbeitszeitanteil von 100%.
Als Leitung des Stadtdienstes Steuern übernehmen Sie die strategische, organisatorische und fachliche Gesamtverantwortung für die steuerlichen Belange der Stadt Solingen sowie die Weiterentwicklung des Tax Compliance Management Systems (TCMS).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 19.12.2025.
Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet freut sich :
Bettina Harms
Tel. (Inhalt entfernt)
Fachbereich
Auf Ihre Fragen zum Auswahlverfahren freut sich :
Andreas Clemens
Tel. (Inhalt entfernt)
Personalwirtschaft
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Die genannten Entgelte beziehen sich auf eine Vollzeitstelle mit entsprechender Berufserfahrung. Die Einstufung in die jeweilige Erfahrungsstufe erfolgt abhängig von der individuellen Berufserfahrung. Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Entgelt anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang angepasst.
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.