Leitung (m/w/d) des Bauhofes
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Aufgabengebiet
- verantwortungsvolle, fachliche und organisatorische Leitung des gemeindlichen Bauhofes
- Dienst- und Einsatzplanung (Personal- und Maschinenplanung)
- Planung und Überwachung von Wartung-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an kommunalen Einrichtung
- Einsatzplanung und aktive Mitarbeit bei handwerklichen und technischen Tätigkeiten (z. B. Straßenunterhaltung, Pflasterarbeiten, Baumpflege, Winterdienst)
- Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung kommunaler Projekte
Die genaue Abgrenzung der Aufgabenbereiche bzw. die Übertragung anderer Arbeitsgebiete behalten wir uns vor.
Wir erwarten von Ihnen
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen oder technischen Bereich mit einem Meistertitel oder einen Abschluss als staatlich geprüfte/r Techniker/in idealerweise mit mehrjähriger Berufserfahrung im Bauhofwesen oder in einem vergleichbaren Tätigkeitsfeld
- Kenntnisse im Bereich Bauunterhalt, Geräte- und Fahrzeugtechnik sowie Arbeitssicherheit
- sicherer Umgang mit gängigen EDV-Anwendungen und Offenheit für digitale Anwendungen
- Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, insbesondere bei Winterdienst und Notfällen
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, C, BE und weitere
- Berechtigungen zum Führen von Sondermaschinen, Motorsägen o.ä. von Vorteil
Wir bieten
- eine anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit,
- Führungsposition im Rahmen einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung (und ggf. Führung auf Probe),
- eine den tarifrechtlichen Vorschriften entsprechende Bezahlung entsprechend der Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD,
- die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, zusätzliche betriebliche Altersvorsorge über die ZVK,
- eine jährliche Sonderzahlung,
- betriebliches Gesundheitsmanagement,
- bedarfsgerechte Fortbildungsmöglichkeiten.
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein beglaubigter Nachweis der Schwerbehinderung ist beizufügen.