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Eine Bildungseinrichtung im öffentlichen Dienst sucht eine Lehrkraft (w/m/d) für die Fächer Deutsch und politische Bildung in Lahr, Baden-Württemberg. Zu den Aufgaben gehört der Unterricht in der Ausbildung der Polizeistudenten. Bewerber sollten die Lehrbefähigung für Sekundarstufe II besitzen und Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit jungen Menschen aufweisen. Die Stelle bietet ein motiviertes Umfeld und einen sicheren Arbeitsplatz. Frauen und Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
An der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg ist beim Institut Ausbildung und Training in Lahr ab sofort folgende Stelle zu besetzen:
(in der Besoldungsgruppe A13 – Studienrat/-rätin)
An der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) werden die Studierenden im Rahmen des Bachelorstudiums auf ihre spätere Tätigkeit in der Schutz- oder Kriminalpolizei des Landes Baden-Württemberg vorbereitet. Neben den Bachelor-Studienzügen ist die HfPolBW am Masterstudiengang „Public Administration – Police Management“ beteiligt. Aktuell studieren mehr als 2100 Personen an der HfPolBW.
Bei Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis als Studienrätin / Studienrat bis Besoldungsgruppe A 13 vorgesehen. Die Stelle kann auch im Wege der Abordnung für den Zeitraum von vier Jahren besetzt werden.
Mit dem Ende der Einstellungsoffensive ist ein Wechsel in den öffentlichen Schuldienst vorgesehen.
Ihre Aufgaben:
Bewerben können sich:
Idealerweise bringen Sie mit:
Viele gute Gründe sprechen für Ihre Bewerbung:
Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist.
Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerberinnen und Bewerbern steht es frei, im Rahmen ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung erfahren soll.
Für Fachfragen steht Ihnen Herr Leidenheimerunter 07351/502-1500, für Personalfragen Frau Wachtelunter 07720/309-3055zur Verfügung.