Mach aus dieser Rolle ein Bewerbungsgespräch — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf das zugeschnitten sind, was dieser Arbeitgeber sucht.
Die Arbeitsagentur Mecklenburg-Vorpommern sucht für den Schuldienst in Schwerin Lehrkräfte für Deutsch, Englisch und Philosophie. Voraussetzung ist mindestens eines der Lehrämter (1. u. 2.
Staatsprüfung) oder ein entsprechend ausgerichteter Abschluss; Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sowie Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Seiteneinstiegsqualifikation bzw.
Dies ist eine Stelle, die automatisch vom Karriereportal www.Lehrer-in-MV.de an die Arbeitsargentur übermittelt wurde.
Die Website www.Lehrer-in-MV.de ist das Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern und wird durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten betrieben, um pädagogisches Personal für die rund 500 öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu interessieren und einzustellen.
Eines der genannten Lehrämter (1. u. 2. Staatsprüfung) für mindestens eines der gesuchten Fächer ist wünschenswert. Aus dem vorhandenen Berufs-, Fachschul- oder Hochschulabschluss muss mindestens eines der gesuchten Fächer eindeutung ableitbar sein.
Die Einstellung ist auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich, sofern die haushaltsrechtliche Möglichkeit besteht und dies seitens der Bewerberin bzw. des Bewerbers gewünscht ist.
Die Rangfolge der Fächer ist beliebig.
Bewerbungen von unbefristet beschäftigten und verbeamteten Lehrkräften im Landesschuldienst Mecklenburg-Vorpommern können nicht berücksichtigt werden. Dies sind Versetzungsbegehren aus persönlichen Gründen, für welche nur das schulamtsinterne oder schulamtsübergreifende Versetzungsverfahren zur Verfügung steht.
Die Teilnahme an der Seiteneinstiegsqualifikation ist von den vorhandenen Ausbildungskapazitäten abhängig.
Die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist von den vorhandenen Ausbildungskapazitäten abhängig.
Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.