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Die Musikschule der Stadt Heiligenhaus sucht eine Lehrkraft (m/w/d) für Horn in Teilzeit. Die Stelle umfasst 2,6 UE à 45 Minuten pro Woche und eine unbefristete Anstellung.
Zu den Aufgaben gehören Einzel- und Gruppenunterricht, Breiten- und Begabtenförderung sowie die Mitwirkung bei Schul- und Ortsveranstaltungen. Bewerberinnen sollten Horn als Hauptfach und pädagogische Kompetenz nachweisen.
93 offene Stellen an Mitgliedschulen des VdM
Stellenangebot
Stelle: Lehrkraft
Fach/Funktion: Horn
Umfang der Beschäftigung: 2,6 UE á 45 min.
Vergütung: TVöD 9b
Bemerkungen: Über uns:
Die Stadt Heiligenhaus (rd. 27.500 Einwohner – im Kreis Mettmann) liegt landschaftlich überaus reizvoll und verkehrsgünstig im Städtedreieck Düsseldorf – Essen – Wuppertal. Umfassende Bildungsmöglichkeiten sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote machen Heiligenhaus zu einem attraktiven Stand- und Wohnort mit ansprechender sowie hoher Lebensqualität. Familienfreundlichkeit, bürgerschaftliches Engagement und das Zusammenleben der Generationen sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Bereichern Sie die Musikschule der Stadt Heiligenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Musikschullehrkraft (m/w/d) für das Fach Horn.
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einem Umfang von durchschnittlich wöchentlich 2,6 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, insgesamt also 117 Unterrichtsminuten, zuzüglich Ferienüberhang.
An der Musikschule der Stadt Heiligenhaus werden derzeit ca. 600 Schülerinnen und Schüler an diversen Instrumenten sowie in Gesang unterrichtet. Gestalten Sie in einem lebendigen, wertschätzenden Umfeld aktiv die musikalische Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung mit!
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Das sollten Sie mitbringen:
Wir bieten Ihnen:
Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe, soweit tarifrechtlich möglich, gerne berücksichtigt. Die Stadtverwaltung Heiligenhaus verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus werden Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung oder sexueller Identität begrüßt.
Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen der Leiter der Musikschule der Stadt Heiligenhaus, Herr Thomas, Tel.: 02056/585856, gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Frau Szlachta, Tel.: 02056/13-656.
Entstehende Fahrt- und Reisekosten können leider nicht übernommen werden.