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Maßgeschneiderter Lebenslauf und Anschreiben – versandbereit.
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin sucht eine Fachkraft für die Lebensmittelüberwachung. Sie überwachen Sicherheit und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen und leisten präventiven gesundheitlichen Verbraucherschutz. Außendienst und Konfliktsituationen gehören zum Alltag.
Voraussetzung sind laufbahnrechtliche Qualifikationen bzw. Fortbildungsprüfungen sowie Führerschein Klasse B. Die Stelle ist Vollzeit bzw.
Marzahn-Hellersdorf – ein Ort voller Vielfalt und Zukunft. Von modernen Wohnvierteln über grüne Parks bis hin zu vielseitigen Kulturangeboten gibt es hier für jeden etwas zu entdecken. Das Bezirksamt sorgt dafür, dass unser Bezirk lebenswert bleibt. Ob Verwaltung, Planung oder Soziales – als Teil des Bezirksamtes arbeiten Sie direkt für die Menschen in unserem Bezirk!
Sie suchen einen gemeinnützigen Job mit Perspektive? Wir bieten vielfältige Karrieremöglichkeiten im Bezirksamt!
Besoldungsgruppe: A 8 (Lebensmittelkontrollhauptsekretär*in) LBesG
Entgeltgruppe: E 9a einzige Fallgruppe, gemäß Teil I der Anlage A zum TV-L
Vollzeit, Teilzeit mit mindestens 3/4 Arbeitszeitanteil der Vollzeit möglich
Wünschenswert ist eine 2-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der operativen Lebensmittelüberwachung.
Weitere fachliche und außerfachliche Anforderungen können Sie dem Anforderungsprofil entnehmen, das unter "weitere Informationen" hinterlegt ist.
Wir schätzen und fördern die Vielfalt und Chancengleichheit und heißen daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung willkommen. Insbesondere Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt.
Voraussetzung ist die uneingeschränkte Bereitschaft zum Außendienst.
Es besteht die Möglichkeit der Verbeamtung bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen.