Küchenmeisterin / Küchenmeister (m/w/d)
Stellendetails zu: Küchenmeisterin / Küchenmeister (m/w/d)
Angebotsart: Arbeit
Küchenmeisterin / Küchenmeister (m/w/d)
Arbeitgeber: Bundeswehr Standort
Arbeitsort
Anstellungsart
Vollzeit
Befristung
Berufsbezeichnung
Veröffentlichungsdatum: Gestern veröffentlicht
Stellenbeschreibung
- Sie übernehmen die Leitung der Küche.
- Sie haben die Aufsicht über Speisenvorbereitung, -Produktion und -ausgabe inklusive Reinigung und Abfallentsorgung.
- Sie kümmern sich um die Warenwirtschaft und werden dabei im Rahmen von Anforderung, Lagerung und Bereitstellung von Lebensmitteln tätig. Zudem erstellen Sie den Verpflegungsplan.
- Sie sind verantwortlich für das Qualitätsmanagement, hierbei insbesondere für die Personalführung, die Betriebswirtschaft, das Verpflegungsfachcontrolling, die Kundenbetreuung sowie Fort- und Weiterbildungen, darüber hinaus überwachen und kontrollieren Sie die Einhaltung der Hygienebestimmungen.
- Sie nehmen Aufgaben einer bzw. eines Hygienebeauftragten wahr und setzen Maßnahmen zur Einhaltung der Hygienebestimmungen durch bzw. leiten diese ein.
- Sie sind verantwortlich für die Abnahme und Lagerung angelieferter Lebensmittel sowie für Produktion und Ausgabe der Verpflegung.
- Sie nehmen administrative Aufgaben im Rahmen des Personaleinsatzes sowie der Liegenschafts- und Geräteverwaltung, der Anforderung von Verbrauchsmaterial sowie Schutz- und Sonderbekleidung wahr. Darüber hinaus erledigen Sie alle weiteren anstehenden Verwaltungsaufgaben.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Die Stelle ist zum 01.03.2026 zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Auf lange Sicht wird eine unbefristete Übernahme angestrebt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
- Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 8 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Die Tätigkeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Weiterbildung zur Küchenmeisterin / zum Küchenmeister (m/w/d).
Sie sind küchentauglich im Sinne von §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz.
Sie können Arbeiten in Räumen mit unterschiedlichen Temperaturen (-20 °C bis +35 °C), bei Lärm, Feuchtigkeit und Geruch ausführen.
Sie können mit heißen (über 70 °C) und kalten (unter -18 °C) Produkten umgehen.
Sie können am Bildschirm arbeiten.
Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Sie stimmen zu, ggf. an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
ERWÜNSCHT
Sie bringen Erfahrung in einer Großküche als Küchenleiterin bzw. Küchenleiter (m/w/d) mit.
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum 01.03.2026 handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
- Eine Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte als PDF-Druckversion bis spätestens 09.01.2026 in Ihr Bewerbungsprofil hoch.
Ihre Bewerbung umfasst:
Anschreiben (inkl. Angabe der Referenznummer)
Lebenslauf (tabellarisch)
Prüfungszeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. des Meisterbriefs
und sofern vorhanden
Nachweis der Belehrung gem. §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz
Nachweise bzw. Arbeitszeugnisse bisheriger Arbeitgeber
Gegebenenfalls eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
Zusätzlich erforderlich:
- Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bruchsal