Verschicke keinen generischen Lebenslauf — erstelle einen Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf diese Rolle zugeschnitten sind.
Rehabilitationszentrum Seehof der Deutschen Renten-versicherung Bund sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Küchenhilfskraft/ Buffethilfskraft (m/w/div) in Teltow. Die Stelle ist mit 75 % Teilzeit und Entgeltgruppe 3 TV EntgO-DRV dotiert und richtet sich an motivierte Teamplayer.
Zu Ihren Aufgaben gehört die Unterstützung des Serviceteams, Reinigungsarbeiten in Küche und Speisesaal, sowie die Mitwirkung bei der Zubereitung der warmen Mittagsverpflegung und Vorbereitung der Kaltverpflegung.
Für unsere Rehabilitationsklinik Seehof suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Küchenhilfskraft/ Buffethilfskraft (m/w/div)
Ort: Teltow Eintrittsdatum: ab sofort
Bewerbungsfrist: Ausschreibungsnummer: 17-12-13-2026
Beschäftigung: Teilzeit mit 75 %
Vergütung: Entgeltgruppe 3 TV EntgO -DRV
Das Reha-Zentrum Seehof behandelt täglich 210 Rehabilitand\*innen mit psychosomatischen und kardiologischen Erkrankungen. Unsere Klinik liegt in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, angrenzend südlich am Stadtrand von Berlin, einer Region mit herausragenden medizinischen Einrichtungen sowie landschaftlich reizvoller Umgebung, mit guten Verkehrsanbindungen an das Brandenburger Tor und Potsdam sowie große kulturelle Angebote und attraktive Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten. Die Klinik ist führend an der Entwicklung neuer Rehakonzepte, wie Psychokardiologie, medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation oder Rehabilitation des Post COVID-Syndroms beteiligt.
Als Teil eines eingespielten Küchen- und Serviceteams sind Sie mitverantwortlich für die tägliche Versorgung unser Rehabilitand\*innen.
Mit den genannten Tätigkeiten sind aufgabenspezifische körperliche Anforderungen verbunden, die eine gute physische Belastbarkeit voraussetzen.
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Wir weisen darauf hin, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist. Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.