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Die Drei-Burgen-Klinik sucht eine engagierte Küchenhilfe (m/w/d) zur Unterstützung des Küchenteams. Sie bereiten Speisen für Patienten zu, arbeiten sauber und hygienisch und helfen bei Bedarf in der Cafeteria mit.
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle (30 Wochenstunden) mit TV TgDRV Entgeltgruppe 2. Die Klinik liegt in Bad Münster am Stein-Ebernburg, nahe Bad Kreuznach, und bietet geregelte Arbeitszeiten sowie soziale Absicherung.
Arbeit macht Spaß, wenn alle an einem Strang ziehen. Sie sind motiviert und zuverlässig? Dann kommen Sie als Küchenhilfe (m/w/d) zu uns ins Team der Drei-Burgen-Klinik! Auf einen Blick
Arbeitsort: Drei-Burgen-Klinik
Ortsteil: Bad Münster
Arbeitsverhältnis: unbefristet, Teilzeitbeschäftigung (Beschäftigungsumfang 30 Wochenstunden)
Bezahlung: TV-TgDRV, Entgeltgruppe 2
Vorteile: gute Arbeitsbedingungen, feste Arbeitszeiten, soziale Absicherung
Arbeitgeber: Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die Drei-Burgen-Klinik mit 210 Betten in der Trägerschaft der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ist eine schwerpunktbezogene Rehabilitationseinrichtung für Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Herzinfarkt und kardiologischer Operation sowie Sekundärpräventionen von Herzerkrankungen. Der Indikationsbereich Orthopädie umfasst stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (einschließlich AHB) bei chronisch degenerativen und entzündlich rheumatischen Erkrankungen des Bewegungsapparates. Die Klinik liegt inmitten einer kontrastreichen Landschaft der unteren Nahe, am Rande von Bad Münster am Stein-Ebernburg, dem jüngsten Stadtteil von Bad Kreuznach und ist ca. 6 km vom Kurort Bad Kreuznach entfernt mit günstigen Verkehrsanbindungen.
Im Falle einer Einstellung ist nach §20 IfSG der Nachweis einer bestehenden Immunität gegen das Masernvirus notwendig.
Wir fördern die Gleichbehandlung aller Menschen und sehen daher Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität entgegen. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine ausgewogene Repräsentanz von Frauen und Männern in allen Ebenen an. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung besonders berücksichtigt.