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Die Arbeitsagentur in Porta Westfalica sucht eine Kinderpflegerin oder Sozialassistentin als Ergänzungskraft (m/w/d) für Kita/Familienzentrum "Eisbergen". Die Stelle umfasst 19,5 Wochenstunden und ist befristet bis zum 31.07.2027. Eingruppierung nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S3.
Sie unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte, wirken bei der pädagogischen Arbeit gemäß Qualitätsstandards mit und fördern kindliche Bildung, Betreuung und Entwicklung.
Für unsere Einrichtung Kita/Familienzentrum "Eisbergen"in Porta Westfalica suchen wir zum 01.11.2026 einen: Kinderpflegerin oder Sozialassistentin als Ergänzungskraft (m/w/d) Die Stelle umfasst 19,5 Wochenstunden und ist befristet bis zum 31.07.2027 (Der/die Bewerber/in hat die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu erfüllen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S3. Unterstützung der sozialpäd. Fachkräfte und Mitwirkung bei der pädagogischen Arbeit entsprechend dem Leitbild, der fachlichen Standards und den weiteren Vorgaben zur Qualitätssicherung in Tageseinrichtungen für Kinder der AWO Versorgung, Begleitung und Förderung von Kindern Mitgestaltung des Gruppenalltags und der gruppenübergreifenden Arbeit Abgeschlossene Ausbildung Kinderpflegerin, Heilerziehungspflegerin, Sozialassistentin mit 2-jähriger Ausbildung oder vergleichbar Erfahrung und Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern Aufgeschlossene und teamorientierte Persönlichkeit Wertschätzende Kommunikation und Verhalten auf Basis der AWO Werte undKinderrechte Wir leben die WerteSolidarität, Toleranz, Freiheit, GleichheitundGerechtigkeitin Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Attraktive,betriebliche Altersvorsorgemit mind. 100% Zuschuss Zugang zu exklusivenMitarbeiterrabattenüber Corporate Benefits (online und vor Ort)
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen