
Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Erstelle in nur wenigen Minuten einen maßgeschneiderten Lebenslauf
Überzeuge Recruiter und verdiene mehr Geld. Mehr erfahren
Eine führende Kfz-Innung in Augsburg sucht eine/n Kfz-TechnikerIn/MeisterIn als LehrgangsleiterIn/Trainer. Sie sind verantwortlich für Schulungen von Auszubildenden und Fachleuten im Bereich Kraftfahrzeugtechnik. Die ideale Kandidatin hat umfangreiche Erfahrung und Freude am Umgang mit jungen Menschen. Wir bieten Ihnen ein modernes Arbeitsumfeld, Weiterbildungsmöglichkeiten und eine attraktive Vergütung mit Extras. Bewerbungen sind herzlich willkommen.
Die Kfz-Innung Schwaben ist Branchenvertreter für rund 1.100 Autohäuser und Kfz-Werkstätten im Regierungsbezirk Schwaben. Als beratungsstarker Partner unterstützt sie mit ihren MitarbeiterInnen ihre Mitgliedsbetriebe in vielen Themenbereichen des betrieblichen Alltags. Im eigenen Bildungszentrum werden Kfz-technischer Nachwuchs und erfahrene Mitarbeitende aus- und fortgebildet.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir u.a. zuständig für die Anerkennung und Überwachung von Kfz-Betrieben im Bereich der technischen Fahrzeugüberwachung (TFÜ) gemäß der StVZO (Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Prüfstützpunkt-Überwachung u.Ä.).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Vielfalt wird bei der Kfz-Innung Schwaben großgeschrieben. Nicht nur aufgrund der beruflichen Vielfalt kommen bei der Kfz-Innung Schwaben die unterschiedlichsten Menschen zusammen. Daher macht sich die Kfz-Innung Schwaben für Vielfalt in der Arbeitswelt stark und tritt für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein, das Talente aufgrund ihrer Leistungen schätzt – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehende Kosten (z. B. Reise- oder Bewerbungskosten) nicht übernommen werden.