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Die Justizvollzugs- bzw. Justizwachtmeisterausbildung in Baden-Württemberg dauert in der Regel 18 Monate und erfolgt im tarifvertraglichen Arbeitsverhältnis. Die Ausbildung umfasst einen fachpraktischen Teil vor Ort in Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie einen fachtheoretischen Teil in drei Blöcken zu je einem Monat in Mannheim.
Ausbildungsinhalte beinhalten Abwehr- und Deeskalationstechniken. Auszubildende benötigen mindestens einen Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung
Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister sorgen für Sicherheit und Ordnung in Gerichten und Justizbehörden. Sie sind die erste Anlaufstelle für Besucher, kontrollieren den Einlass und stellen reibungslose Abläufe in Verhandlungen sicher. Dabei arbeiten sie eng mit Richterinnen, Staatsanwälten und anderen Justizbediensteten zusammen.
Die Ausbildung findet in einem tarifvertraglichen Arbeitsverhältnis statt und dauert in der Regel 18 Monate. Sie setzt sich zusammen aus einem fachpraktischen und einem fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt unmittelbar bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land. Der fachtheoretische Teil wird in drei Blöcken zu je einem Monat in Mannheim absolviert. Hier findet auch ein intensives praktisches Training zu Abwehrtechniken, Deeskalationstechniken und Einsatzszenarien statt.
Alle weitere Informationen zum Beruf und zum Bewerbungsverfahren finden sich unter .
Wo Gerechtigkeit herrschen soll, muss die Gefahr draußen bleiben. Zeugen zum Beispiel müssen sich vor Gericht frei fühlen können, die Wahrheit auszusagen. Richter und Staatsanwälte sollen sich in sicherer Atmosphäre ganz auf Fakten und Gesetze konzentrieren können. Justizwachtmeister sind hierbei behilflich. Sie sorgen innerhalb von Justizbehörden für Sicherheit und Ordnung und insbesondere dafür, dass Verhandlungen in geordneten Bahnen verlaufen. Somit tragen die Justizwachtmeister wesentlich dazu bei, die Grundbedingungen für faire Rechtsprechung zu schaffen.
Bewerberinnen und Bewerber benötigen mindestens einen Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Zudem sind eine gute körperliche Verfassung, Belastbarkeit und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein gefragt. Da Justizwachtmeister oft Menschen in schwierigen Situationen begegnen, sind Kommunikationsstärke, Durchsetzungsvermögen und ein ruhiges Auftreten unerlässlich.
Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates ist Voraussetzung. Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ist ebenfalls erforderlich. Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Altersgrenze gemäß § 48 Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg eingehalten werden (in der Regel 42. Lebensjahr noch nicht vollendet).
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