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Johannes Gutenberg-Universität Mainz sucht eine Persönlichkeit (m/w/d) für die Juniorprofessur im Bereich Gesundheit und Bewegung. Aufgabe ist die Entwicklung eines eigenständigen Forschungsprofils sowie die Vermittlung von Grundlagen, Theorien und Methoden im Feld Gesundheit und Bewegung in allen Studiengängen des Instituts für Sportwissenschaft.
Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung, interdisziplinären Forschungsverbünden und Weiterbildungsangeboten wird
Gesucht wird eine Persönlichkeit (m/w/d), die den Arbeitsbereich Gesundheit und Bewegung in Forschung und Lehre vertritt. Erwartet wird ein anschlussfähiges Forschungsprofil mit Fokus auf die Entwicklung, Veränderung und Wechselwirkung von Gesundheitsaspekten und körperlicher Aktivität mit Schwerpunkt in mindestens einem der folgenden vier Themenfelder:
Ein Potenzial zur Weiterentwicklung eines eigenständigen, international anschlussfähigen Forschungsprofils im Feld Gesundheit und Bewegung soll erkennbar sein.
Erste Erfahrungen in mehr als einem der genannten vier Themenfelder sind erwünscht.
Zu den Aufgaben der Juniorprofessur gehört die Vermittlung von Grundlagen, Theorien, Forschungsmethoden und Anwendungsperspektiven im ausgeschriebenen Forschungsfeld in allen Studiengängen des Instituts für Sportwissenschaft.
Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung sowie ein Engagement in interdisziplinären Forschungsverbünden und Weiterbildungsangeboten werden vorausgesetzt.
Bewerbende müssen neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die in § 54 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz geforderten Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Wissenschaftliche Qualifikation
Lehre
Das Land Rheinland-Pfalz und die JGU vertreten ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden und erwarten deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Universität, darüber hinaus eine kooperative, teamorientierte und gestaltende Arbeitsweise, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft, Verantwortung im Sinne der Führungsleitlinien der JGU zu übernehmen und sich entsprechend aktiv weiterzuentwickeln.
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren werden für die Dauer von sechs Jahren zu Beamtinnen oder Beamten auf Zeit ernannt. Im vierten Jahr der Juniorprofessur findet eine Evaluierung mit orientierendem Charakter zum Leistungsstand statt.