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Stadt Monheim am Rhein sucht zur Verstärkung des Bereichs Kinder, Jugend und Familie eine/n Jugendhilfeplaner/in (m/w/d) in Vollzeit. Die Stelle ist unbefristet und nach Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 12 LBesG NRW bewertet.
Teilzeit ist möglich; Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen. Zu Ihren Aufgaben gehört die Fortschreibung der kommunalen Jugendhilfeplanung, Bedarfsanalysen, Berichte und die Abstimmung mit Schulentwicklungsplanung sowie Kooperationen
Die Stadt Monheim am Rhein versteht sich als moderne Dienstleisterin, die ihren Service bedarfsgerecht und anwendungsorientiert auf die Bedürfnisse der Bürgerschaft, der Unternehmen sowie der Touristinnen und Touristen abstimmt und ausbaut. Dabei arbeiten wir innovativ, lösungsorientiert und gerne auch unkonventionell. Wir handeln loyal gegenüber den Zielen der Stadt, kommunikativ, respektvoll und verbindlich. Veränderungen betrachten wir als Chance. Mit und bei unserer Arbeit fördern wir Diversität und begegnen uns diskriminierungsfrei im Hinblick auf Geschlecht, Alter, Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Religion, sexuelle Orientierung und mögliche Behinderungen.
Mit unserer besonderen kinder- und familienfreundlichen Infrastruktur schaffen wir in der Hauptstadt für Kinder® optimale Zukunftschancen für jedes Kind und alle Jugendlichen. Dabei verstehen wir uns als „Stadt für alle“ und haben uns zum Ziel gesetzt, Inklusion umfassend zu leben. Monheim am Rhein soll sich zu einem Ort entwickeln, in dem Teilhabe für alle verwirklicht wird.
Die Stadt Monheim am Rhein sucht für den Bereich Kinder, Jugend und Familie ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Jugendhilfeplaner/-in (m/w/d). Die unbefristete Vollzeitstelle ist nach Entgeltgruppe 11 TVöD beziehungsweise Besoldungsgruppe A 12 LBesG NRW ausgewiesen. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend den persönlichen Voraussetzungen.
Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument der kommunalen Jugendhilfe gemäß §80 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGBVIII). Der Bereich Kinder, Jugend und Familie als öffentlicher Träger hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz die Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung dafür, die erforderlichen Dienste und Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.
Für das Auswahlverfahren gelten die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Außerdem werden schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei der Auswahl besonders berücksichtigt. Auch sind uns Bewerbungen von Menschen aller Nationen mit guten Deutschkenntnissen sehr willkommen.
Fragen zum Stelleninhalt beantwortet Ihnen Nadin Sandig, Abteilungsleitung Sozialpädagogische Dienste Telefon+492173951‑5172. Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie bei MarkusMeyer, Abteilung Personal und Organisation, Telefon+492173951‑114.