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Eine öffentliche Sicherheitsbehörde in Duisburg sucht Verstärkung für die IT-Leitstelle. Sie sorgen für die Funktionsfähigkeit der IT-Sicherheit und arbeiten im 1st-Level-Support. Wir erwarten ein abgeschlossenes Studium oder eine gleichwertige Ausbildung. Ideale Kandidaten bringen Fundierte Kenntnisse im IT-Service Management mit, sowie die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung. Die Vergütung erfolgt nach TV-L bis Entgeltgruppe 11.
Wir wollen, dass Sie einen guten Job machen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Denn es geht um viel: Sie arbeiten in sensiblen Sicherheitsbereichen am Herzen der nordrhein-westfälischen Polizei.
Helfen Sie dabei, die staatliche Handlungsfähigkeit durch eine funktionsfähige Informationstechnik sicherzustellen. Das Aufgabenfeld unserer IT-Leitstelle, einem 24-Stunden-IT-Service für die Polizei NRW an 365 Tagen im Jahr, umfasst als „First Point of Contact“ u.a. die Annahme von Störungsmeldungen bzw. konkret auftretenden Störfällen aus dem IT-Bereich, die in den Polizeibehörden nicht vor Ort gelöst werden können. Die sofortige Ursachenermittlung erfordert Zugriffe auf mehrstufige Dienstleistungsebenen zur schnellen Störungsbeseitigung oder eine Bereitstellung von Alternativlösungen.
In Abhängigkeit der persönlichen Kenntnisse bzw. Berufserfahrung ist der Einsatz neben/parallel dem allgemeinen 1st-Level-Support in den Schwerpunkten Polizeiliche Vorgangsbearbeitung (ViVA/mViVA) oder Mobilität (mobile Infrastruktur für die Nutzung von Smartphones/Tablets) möglich.
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Dazu sollten Sie die Bereitschaft zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) mitbringen. Dies setzt voraus, dass sich Ihr Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der EU befindet.
Unsere Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Eingruppierung bis einschließlich Entgeltgruppe 11 TV-L ist möglich.
Das LZPD fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen Gleichgestellte sowie Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.