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Inklusionsfachkraft

Ev. Kindergartenverbund Hattingen-Witten

Hattingen

Vor Ort

EUR 60.000 - 80.000

Vollzeit

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Zusammenfassung

Ein integrativer Kindergartenverband in Hattingen bietet eine unbefristete Stelle als Inklusionsfachkraft (m/w/d). Sie verantworten die gelebte Inklusion und fördern die Erziehungspartnerschaft mit Eltern. Voraussetzungen sind ein Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Heilerziehungspfleger/in sowie fundierte Kenntnisse zu gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das Angebot umfasst eine Vergütung nach Entgeltgruppe SE 8b BAT-KF und zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten im Team.

Leistungen

Unbefristete Anstellung
Attraktive betriebliche Altersvorsorge
Fortbildungsmöglichkeiten
Mitarbeiterrabatte

Qualifikationen

  • Erfolgreicher Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Heilerziehungspfleger/in.
  • Fundierte Kenntnisse im Kinderschutz.

Aufgaben

  • Gelebte Inklusion und Integration im Kindergarten.
  • Gestaltung von Erziehungspartnerschaften mit Eltern.
  • Übernahme administrativer Aufgaben und Qualitätsmanagement.

Kenntnisse

Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Erfahrung in der Integration und Erziehung

Ausbildung

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Heilerziehungspfleger/in
Logopädie, Motopädie, theaterpädagogische Ausbildung
Jobbeschreibung
Überblick

Der Evangelische Kindergartenverbund Hattingen-Witten ist Träger für 22 Kindertageseinrichtungen. Er ist ein attraktiver Arbeitgeber für über 400 Mitarbeitende. Für unseren 3-gruppigen Kindergarten St. Georg suchen wir zum 15.02.2026 eine engagierte Inklusionsfachkraft (m/w/d).

Der Kindergarten betreut bis zu 64 Kinder im Alter ab zwei Jahren. Ein Schwerpunkt bildet die Religionspädagogik und die ressourcenorientierte Erziehung im Konzept. Die Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden pro Woche.

Aufgaben / Verantwortlichkeiten
  • für die als Inklusionsfachkraft (m/w/d) gelebte Inklusion und christliche Werte zum Selbstverständnis gehören.
  • mit zusätzlichen Fortbildungen im Bereich der Inklusion.
  • die eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern gestaltet.
  • mit Fachwissen in der gemeinsamen Erziehung in integrativer und nichtintegrativer Betreuung.
  • mit umfassenden Kenntnissen im administrativen Bereich und Qualitätsmanagement.
Voraussetzungen / Qualifikationen
  • Sie haben einen erfolgreichen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher oder einen erfolgreichen Abschluss staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in oder
  • eine erfolgreiche abgeschlossene logopädische, motopädische, theaterpädagogische o. ä. Ausbildung
  • Sie verfügen über fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und zum Kinderschutz
Wir bieten Ihnen
  • als Inklusionsfachkraft (m/w/d) in Witten eine unbefristete Anstellung.
  • eine Vergütung nach der Entgeltgruppe SE 8b BAT-KF(Erfahrungsstufe 2: 3.708,79 € bei 39 Wochenstunden)
  • eine attraktive betriebliche Altersvorsorge und
  • eine Jahressonderzahlung.
  • Mitarbeiterrabatte (Corporate Benefits).
  • interessante Konditionen für ein JobRad.
  • gerne Hilfe bei der Suche eines Kindergartenplatzes an.
  • professionell strukturierte Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Leiter:in mit festgelegten Verantwortlichkeiten.
  • regelmäßige Konferenzen mit der Geschäftsführung und der Fachberatung für gemeinsame Planungen und Absprachen im Verbund.
  • Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklungen.
  • Fortbildungsmöglichkeiten und Supervision/Coaching.
  • eine fachliche Begleitung durch die Fachberatung.
  • ein Team mit 12 Mitarbeiter:innen.
  • eine ressourcenorientierte Zusammenarbeit innerhalb des Verbundes.
So geht es weiter
  • Senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen als Inklusionsfachkraft (m/w/d) in Witten (mit Nennung der Stellen-ID: Kv-0510-IK) bis spätestens zum 15.02.2026 als PDF.
  • Für Fragen wenden Sie sich an Frau Angelika Arend, Kaufmännische Geschäftsführung: bewerbung.kiga@kirche-hawi.de
Hinweis / Datenschutz

Diese Stelle ist nicht zwangsläufig interessant? Wir freuen uns dennoch über eine Weiterleitung oder Empfehlung an Interessierte, für die diese Stelle passen könnte.

HinweisBei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Menschen mit Schwerbehinderung nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch IX bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einer weiteren Bewerbung liegende Gründe überwiegen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung als Inklusionsfachkraft (m/w/d) entstehen (Fahrtkosten o. ä.), können nicht erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen. Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: https://kreiskirchenamt.de/datenschutz/

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