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Die Stadtverwaltung Dessau-Roßlau sucht ab 01.04.2027 eine fachlich versierte Informationssicherheitsbeauftragte bzw. -beauftragter in Vollzeit.
Sie beraten die Verwaltungsleitung, Fachämter und Beschäftigte zu sicherheitsrelevanten Fragestellungen und treiben die digitale Weiterentwicklung aktiv voran. Zu Ihren Aufgaben gehören Aufbau und Pflege des Informationssicherheitsmanagementsystems, Schulungen, Risikobewertungen und die Zusammenarbeit mit dem BSI sowie weiteren Behörden.
Gewährleisten Sie die Informationssicherheit in einer modernen Stadtverwaltung
Informationssicherheit ist in einer digitalen Verwaltung kein Hindernis, sondern eine Voraussetzung für vertrauensvolle und leistungsfähige Verwaltungsarbeit. Als Informationssicherheitsbeauftragte bzw. Informationssicherheitsbeauftragter beraten Sie die Verwaltungsleitung, die Fachämter und die Beschäftigten der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau bei informationssicherheitsrechtlichen Fragestellungen und gestalten die digitale Weiterentwicklung aktiv mit.
Die Stadtverwaltung Dessau-Roßlau mit mehr als 1.000 Beschäftigten befindet sich auf dem Weg zu einer modernen, digitalen und bürgerorientierten Verwaltung. Dafür suchen wir, das Dezernat für Finanzen, Digitalisierung und moderne Verwaltung, ab dem 01.04.2027 eine fachlich versierte und kommunikationsstarke Persönlichkeit für die Stelle des
Informationssicherheitsbeauftragten (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 12, Fallgruppe 2 TVöD (VKA) (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2022&matrix=1) -- Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik, bewertet. Die monatliche Bruttovergütung beträgt -- abhängig von der einschlägigen Berufserfahrung und der Zuordnung zur Erfahrungsstufe -- derzeit 4.415,70 Euro bis 6.900,18 Euro.
Zu Ihren zukünftigen Aufgaben gehören:
Als Bewerber bringen Sie mit:
Als Arbeitgeber bieten wir Ihnen:
Eine Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung gemäß § 16 Abs. 2 TVöD ist nur möglich, wenn dafür entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Im Falle einer Einstellung ist unbedingt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 BZRG beizubringen.
Für Schwerbehinderte, die die gestellten fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllen, ist dieser Arbeitsplatz geeignet. Sie werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich.
Ihre Fragen
Fragen zu den Aufgaben beantwortet Ihnen: Herr Ulbrich, Beigeordneter für Finanzen, Digitalisierung und moderne Verwaltung, finanzdezernat@dessau-rosslau.de (https://mailto:finanzdezernat@dessau-rosslau.de) , oder Herr Graul, Persönlicher Referent, unter der Telefonnummer 0340/204-1102.
Fragen zum Bewerbungsverfahren und zu den Formalien beantwortet Ihnen: Frau Seidel vom Haupt- und Personalamt unter der Telefonnummer 0340/204-2311.
Homeoffice:
Umfang: Nach Vereinbarung