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Landkreis Waldeck-Frankenberg sucht für den Fachdienst Gebäudewirtschaft ab dem 01.02.2027 einen Hausmeisterspringer (w/m/d) für den nördlichen Kreisteil. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet; wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden; Einsatzgebiet Korbach und umliegende Kommunen.
Zu den Aufgaben gehören Pflege und Instandhaltung der Gebäude, Betrieb technischer Anlagen, Störungsbehebung und Unterstützung bei Wartungen.
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg sucht für den Fachdienst Gebäudewirtschaft zum 01.02.2027 einen Hausmeisterspringer (w/m/d) für den nördlichen Kreisteil.
Es steht eine für die Dauer von zunächst zwei Jahren befristete Stelle zur Verfügung. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,0 Stunden. Entgelt wird nach Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) gezahlt. Der Dienstort ist grundsätzlich Korbach. Ein Einsatz erfolgt im gesamten nördlichen Kreisteil (insbesondere Bad Arolsen, Korbach, Volkmarsen, Diemelstadt).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg will seinen Beitrag zur beruflichen Gleichstellung der Frau leisten und fordert deshalb Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Grundsätzlich kann die ausgeschriebene Stelle auch in Teilzeit besetzt werden. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für weitere Auskünfte stehen wir unter der Telefonnummer 05631/954-1432 (Frau Frede) oder -1396 (Frau Richter) zur Verfügung.
Mit Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie Ihr Einverständnis, dass der Landkreis Waldeck-Frankenberg Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens speichern und verarbeiten darf. Sie können die Einwilligung jederzeit telefonisch unter den o. g. Telefonnummern oder per Mail an personal@lkwafkb.de oder durch schriftliche Erklärung an den Landkreis Waldeck-Frankenberg, widerrufen.