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Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht eine*n Gruppenleiter*in für das Fallmanagement. Die Position ist unbefristet und umfasst 25 Stunden pro Woche. Zu den Aufgaben zählen die Unterstützung von Fallmanagern, die Prüfung von Entscheidungen sowie die Einstufung im TVöD. Wir bieten eine tarifgerechte Vergütung, flexible Arbeitszeiten und zahlreiche Vorteile für die Mitarbeiter. Bewerbungen sind bis zum 14.12.2025 über unser Online-Portal möglich.
Die Kreisstadt Kleve ist eine charmante Stadt im Herzen des Niederrheins, die durch ihre hohe Lebensqualität besticht. Hier profitieren Sie von einer ausgezeichneten Infrastruktur, die das tägliche Leben erleichtert – von gut ausgebauten Verkehrswegen bis hin zu vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten. Die Stadt bietet zudem eine erstklassige Bildungslandschaft mit zahlreichen Schulen aller Schulformen und Weiterbildungsmöglichkeiten, ideal für Familien und Berufstätige.
Freizeit und Sport kommen in Kleve ebenfalls nicht zu kurz: Ob Wandern, Radfahren, Schwimmen oder kulturelle Veranstaltungen – hier finden Sie zahlreiche Angebote, um Ihren Alltag aktiv und abwechslungsreich zu gestalten. Besonders hervorzuheben ist, dass es keine Wartelisten bei den Kindergärten gibt, was Familien eine unkomplizierte und schnelle Betreuung ihrer Kinder ermöglicht.
Kleve überzeugt durch seine freundliche Atmosphäre, die historische Kernstadt und die Nähe zur Natur und den Niederlanden. Hier können Sie Arbeit und Leben perfekt verbinden – wir freuen uns darauf, Sie bei uns willkommen zu heißen!
Im Fachbereich 50 – Arbeit und Soziales – Jobcenter, in der Abteilung 50.4 – Fallmanagement ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden nach zu besetzen.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 10 TVöD, vergleichbar Besoldungsgruppe A 11 LBesG, ausgewiesen.
Eine kundenorientierte Grundhaltung, verbunden mit einer hohen Kommunikationsfähigkeit, ist unabdingbar. Es besteht das Erfordernis, die Fallmanager/Innen in die Lage zu versetzen, Menschen in einer für sie schwierigen Lebenssituation adäquat und zielorientiert beraten zu können. Insofern ist ein entsprechendes Einfühlungsvermögen, verbunden mit der Fähigkeit zur Gesprächssteuerung, notwendig.
Darüber hinaus sind Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, eigenverantwortlich und selbstständig zu arbeiten, zwingende Voraussetzungen für die Tätigkeit.
Für die Aufgabenwahrnehmung sind fundierte und umfassende Kenntnisse des Verwaltungs- und Sozialrechts, insbesondere SGB I, SGB II, SGB III, SGB X sowie der angrenzenden Rechtsgebiete wie z. B. BaföG, WOGG, SGG, UVG, BGB, wünschenswert. Ansonsten erwarten wir die Bereitschaft, sich in die benötigten Rechtsgrundlagen schnellstmöglich einzuarbeiten.
Weiterhin sind fundierte Kenntnisse in den IT-Fachanwendungen wünschenswert. Die Bereitschaft zur kurzfristigen Aneignung fehlenden Wissens ist unerlässlich. Die MS‑Office‑Software sollte sicher beherrscht werden.
Die Bereitschaft, an den von der Stadt Kleve angebotenen Fortbildungen für Führungskräfte (z. B. IZF) teilzunehmen, wird vorausgesetzt.
Die Stadt Kleve verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht, ebenso Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über unser Bewerbungsportal bis zum 14.12.2025.
Klicken Sie hierzu auf den Button "Online-Bewerbung" und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis, ggf. Arbeitszeugnisse und weitere Qualifikationsnachweise, etc.) im Bewerbungsportal hoch.
Bewerbungs-/Vorstellungskosten werden von der Stadt Kleve nicht erstattet.
Zusätzliche Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie alle personalrechtlichen Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Gendritzki (02821/84-224). Für Rückfragen in fachlicher Hinsicht steht Ihnen der Fachbereichsleiter Herr Erps (02821/84-501) zur Verfügung.