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Dein Lebenslauf und dein Anschreiben, genau auf das zugeschnitten, was gesucht wird.
St. Josefs Krankenhaus Balserische Stiftung in Gießen sucht Fachkräfte im Funktionsdienst Anästhesie (m/w/d). Es wird eine unbefristete Anstellung in Voll- oder Teilzeit geboten, inklusive Vergütung nach AVR-Caritas und attraktiver Zusatzleistungen.
Die Abteilung arbeitet mit modernster Ausstattung und legt Wert auf Empathie, Teamgeist und patientennahes Arbeiten. Zu den Aufgaben gehören Vorbereitung, Begleitung und Nachsorge anästhesiologischer Maßnahmen sowie Assistenz bei Einleitung,
– Fachlich stark. Menschlich engagiert. Gemeinsam im Team.
Du willst einen Arbeitsplatz, an dem Teamgeist, fachliche Qualität und moderne Ausstattung zusammenkommen? Dann freuen wir uns auf dich im Funktionsdienst Anästhesie des St. Josefs Krankenhauses Balserische Stiftung in Gießen!
Wir suchen engagierte und empathische Kolleginnen und Kollegen – z.b. mit Ausbildung als
Anästhesietechnische Assistenz (ATA),
Pflegefachkraft mit Weiterbildung Anästhesie,
oder
Pflegefachkraft mit Erfahrung in der Anästhesiepflege.
Das St. Josefs Krankenhaus Balserische Stiftung ist ein gemeinnütziges Akutkrankenhaus in der Trägerschaft der TGE Neumarkt und der Balserischen Stiftung. Jährlich versorgen wir über 13.000 stationäre und 23.000 ambulante Patientinnen und Patienten in 10 Fachabteilungen – darunter Anästhesiologie, Intensivmedizin, Geburtshilfe und Chirurgie.
Unsere Abteilung für Anästhesiologie führt jährlich ca. 10.000 Narkosen an zwei Standorten durch. Dabei kommen alle modernen Verfahren zum Einsatz – inkl. ultraschallgestützter Regionalanästhesie. Die interdisziplinäre Intensivstation verfügt über 13 Betten.
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung – oder deinen Anruf, wenn du noch Fragen hast.
Marco Meißner, Personal- und Pflegedirektor – 0641 7002 - 288
Simone Maikranz, Pflegedirektorin – 0641 7002 - 619
Bei Aufnahme einer Tätigkeit im St. Josefs Krankenhaus Balserische Stiftung ist für Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind, ein ausreichender Nachweis über den Masernschutz gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich. Der Nachweis kann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben insbesondere durch einen Impfnachweis, einen Immunitätsnachweis oder einen ärztlichen Nachweis über eine medizinische Kontraindikation erbracht werden.