Erhalte eine Antwort von diesem Arbeitgeber — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf die Eigenschaften eingehen, die gesucht werden.
Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München sucht eine Fachkraft für Kinderhospizarbeit in Landshut. Die Stelle ist mit 30 Stunden/Woche teilzeitlich und bietet viel Eigenverantwortung in interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Sie koordinieren Hilfeleistungen, schulen Ehrenamtliche, arbeiten im Ehrenamtsmanagement und besuchen Familien vor Ort. Zudem unterstützen Sie Trauerbegleitung und Krisenintervention.
84028 Landshut Festanstellung Veröffentlicht: 10.08.2026
Wir, die Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München, sind für jede helfende Hand dankbar. Gemeinsam möchten wir dazu beitragen, dass mehrfach schwerstbehinderte und unheilbar kranke Kinder und Jugendliche so lang wie möglich in ihrem familiären Umfeld bleiben können. Wir sind ständig auf der Suche nach kompetenten und interessierten Mitarbeiter*innen. Für jeden ist das Richtige dabei, denn wir suchen Mitarbeiter*innen für die verschiedensten Bereiche. Interessiert?
Wer wir sind, was uns antreibt und wie wir arbeiten: Zur Karriere-Seite
In der Kinderhospizarbeit arbeiten wir mit mehreren Standorten und unterschiedlichen Fachdisziplinen zusammen. Eine qualitativ hochwertige Versorgung unserer kleinen Patienten und deren Familien hat die höchste Priorität.
Zur Verstärkung unseres Teams im Zentrum Niederbayern in Landshut suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Fachkraft für Kinderhospizarbeit (m/w/d) in Teilzeit (20h/Woche)
Fachkraft für Kinderhospizarbeit (m/w/d) (30h/Wo)
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen gerne Daniela Wagner, Personalreferentin, zur Verfügung.
In der Stiftung AKM schätzen wir Vielfalt und begrüßen alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Wir freuen uns über jede qualifizierte Bewerbung! Wichtige Information: Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei der Stiftung AKM müssen gemäß § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.
NICHT DAS LEBEN MIT TAGEN, SONDERN DIE TAGE MIT LEBEN FÜLLEN!?
Arbeitgeber: Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München
Arbeitgeber: Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München