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Polizeipräsidium Karlsruhe sucht eine Cyberkriminalistin bzw. einen Cyberkriminalisten (w/m/d) für die Kriminalinspektion 5 der Kriminaldirektion. Die Stelle ist in der Laufbahn des gehobenen cyberkriminalistischen Dienstes, Eingangsamt A 10, zu besetzen.
Beginndatum: 01.04.2027; Arbeitszeit: 100% = 41 Stunden pro Woche; BESOLDUNG: A10. Aufgaben umfassen die Bearbeitung komplexer Cybercrime-Fälle, forensische Datenaufbereitung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, inklusive spezieller
Beim Polizeipräsidium Karlsruhe ist zum 01.04.2027 bei der Kriminalinspektion 5 der Kriminalpolizeidirektion eine Stelle in Vollzeit zu besetzen:
in der Laufbahn des gehobenen cyberkriminalistischen Dienstes, Eingangsamt A 10.
STANDORT: Hertzstraße 8-10a, 76185 Karlsruhe
BEGINN: ab 01.04.2027
BESOLDUNG: A10 LBesGBW (Besoldungstabelle)
BEWERBUNGSFRIST: bis 25.10.2026
ARBEITSZEIT: 100% (= 41 Stunden)
Die Bearbeitung komplexer Fälle der Cyberkriminalität, wie beispielsweise das Eindringen in IT- Systeme, DDoS-Angriffe oder das Verbreiten von Schad- und Erpressungssoftware, insbesondere wenn dabei banden- oder gewerbsmäßige Begehungssweisen festgestellt werden, Forensische Sicherung und Aufbereitung digitaler Spuren in laufenden Ermittlungsverfahren, Sicherung digitaler Spuren und forensischer Spuren von IT-Systemen sowie die Aufbereitung und ggf. Dekryptierung von gesicherten Daten, Durchführung strafprozessualer Maßnahmen wie beispielsweise Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen, Technische Unterstützung und Beratung der Strafverfolgungsbehörden in Ermittlungsverfahren und besonderen polizeilichen Lagen und Sonderkommissionen, Interdisziplinäre Zusammenarbeit in den Arbeitsbereichen der Kriminalinspektion 5 (Cybercrime-Ermittlungen, IT-Forensik, Datenanalyse, Multimediaforensik). Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
einen erfolgreichen Abschluss eines mindestens drei Jahre dauernden Hochschulstudiums (FH, PH, DHBW, BA oder vergleichbare Bildungseinrichtung) in einem für die Bearbeitung von Cyberkriminalität geeigneten Studiengang (z.B. Informatik, Nachrichtentechnik, etc.) undAusübung einer mindestens dreijährigen, dem Studium entsprechenden Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums; alternativ: Absolvierung der einjährigen laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung im Angestelltenverhältnis beim Polizeipräsidium Karlsruhe (Erläuterungen hierzu siehe „Allgemeine Informationen“),Fahrerlaubnis der Klasse B oder drei,Polizeidiensttauglichkeit (besondere gesundheitliche Anforderungen) und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis.
Bei Fachfragen:
Frau Trumpp Herr Lipski
Tel. 0721 666-5012 Tel. 0721 666-5500
Bei Personalfragen:
Frau Hundert
Tel. 0721 666-1625
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 25.10.2026 über unser Bewerberportal unter der Kennziffer Beamte-67-2026. Bitte beachten: Bewerbungen per E-Mail oder per Post können nicht berücksichtigt werden.
Liegt eine mindestens dreijährige und der Laufbahn entsprechende berufliche Tätigkeit (nach Abschluss eines geeigneten Studiums) vor, erfolgt die Einstellung im Eingangsamt des gehobenen Dienstes, Besoldungsgruppe A 10. Andernfalls erfolgt die Einstellung zunächst als Beschäftigte/Beschäftigter auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder TV‑L. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem einjährigen Trainee‑Programm erfolgt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, Eingangsamt A10.
Zur Berechnung Ihrer persönlichen Besoldung nutzen Sie bitte die Besoldungstabelle des Landesamtes für Besoldung und Versorgung.
Das Polizeipräsidium Karlsruhe setzt sich für Chancengleichheit i.S.d. Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg ein. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar; Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen wir als zertifizierter Arbeitgeber „Audit berufundfamilie“ durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Es steht Ihnen frei, in Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.d. §2 Abs. 2, 3 SGBIX hinzuweisen. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir wollen die Barrierefreiheit voranbringen. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behindertengerechte Zugänglichkeit und Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Link: Polizeipräsidium Karlsruhe