Das Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim an der Ruhr hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle (39 Stunden wöchentlich) als Sachbearbeiter*in (m/w/d) Natur- und Landschaftsschutz - Landschaftsplan (Entgeltgruppe 12 TVöD; mindestens 52.980,- € bis 82.800,- € im Jahr, je nach einschlägiger Berufserfahrung) zu besetzen.
Das Sind Ihre Aufgaben
- Landschaftsplan
- Eigenständige fachliche Bearbeitung, Koordinierung und Steuerung der Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Landschaftsplans einschließlich der Ausarbeitung rechtsverbindlicher naturschutzfachlicher Festsetzungen, insbesondere:
- Entwicklung fachlicher Grundlagen, Schutz- und Entwicklungsziele sowie Abwägungs- und Festsetzungsvorschläge für Landschaftsplanverfahren
- eigenständige Prüfung der Vereinbarkeit geplanter Festsetzungen mit dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Landesnaturschutzgesetz NRW, dem Baugesetzbuch sowie sonstigem einschlägigem Fachrecht
- Erstellung, fachliche Prüfung und Fortschreibung rechtsverbindlicher Festsetzungen, Entwicklungsmaßnahmen, Kartenwerke und Begründungen für den Landschaftsplan
- fachliche Bewertung komplexer Umweltberichte, landschaftspflegerischer Begleitpläne, artenschutzrechtlicher Fachbeiträge und sonstiger naturschutzfachlicher Unterlagen in Planungs- und Genehmigungsverfahren
- Erstellung fachlich begründeter Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange, einschließlich der Abwägung kollidierender öffentlicher und privater Belange
- eigenständige Bearbeitung und fachliche Bewertung von Vorkaufsrechten, Eingriffen in Natur und Landschaft sowie Verstößen gegen Schutzvorschriften
- Durchführung und Qualitätssicherung der digitalen Kartografie und Geodatenverarbeitung als Grundlage rechtsverbindlicher Planunterlagen
- fachliche Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Beteiligungsverfahren mit Behörden, Eigentümerinnen und Eigentümern, Verbänden, Öffentlichkeit und politischen Gremien
- fachliche Vertretung der Verwaltung in Ausschüssen, Bezirksvertretungen, im Naturschutzbeirat und gegenüber Fachbehörden
- eigenständige Erstellung und Freigabe von Verfahrensentwürfen, Stellungnahmen und Beteiligungsschreiben im Rahmen der übertragenen Zeichnungsbefugnisse
- Gesetzlicher Biotop- und europäischer Gebietsschutz (FFH)
- Eigenständige Bearbeitung besonders anspruchsvoller naturschutzfachlicher und -rechtlicher Fragestellungen im gesetzlichen Biotopschutz sowie im europäischen Gebiets- und Artenschutz, insbesondere:
- fachliche Feststellung, Abgrenzung und Bewertung gesetzlich geschützter Biotope auf Grundlage eigener Geländeerhebungen sowie der einschlägigen Kartier- und Bewertungsstandards
- fachliche Steuerung und Fortschreibung der Datenbestände zum Biotopkataster in Abstimmung mit den zuständigen Landes- und Aufsichtsbehörden
- Prüfung komplexer FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen, artenschutzrechtlicher Fachbeiträge und weiterer naturschutzfachlicher Gutachten
- eigenständige Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und besonders bzw. streng geschützten Arten
- Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Vermeidungsmaßnahmen für komplexe Genehmigungs-, Bauleitplan- und Planfeststellungsverfahren
- fachliche Beratung von Antragstellenden, Gutachterbüros, Fachämtern, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie externen Verfahrensbeteiligten
- Abstimmung fachlich und rechtlich konfliktträchtiger Sachverhalte mit Bezirksregierung, Landesbehörden und weiteren beteiligten Stellen
- Sicherstellung der vollständigen und fristgerechten Dokumentation gegenüber Fach- und Aufsichtsbehörden.
- Maßnahmenumsetzung und Pflegeplanung
- Eigenständige konzeptionelle Entwicklung, fachliche Steuerung und Qualitätssicherung von Maßnahmen zur Umsetzung der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele des Landschaftsplans, insbesondere:
- Entwicklung, Priorisierung und Fortschreibung von Pflege und Entwicklungsplänen für Schutzgebiete und ökologisch hochwertige Flächen
- Durchführung eigener Bestands- und Zustandserhebungen im Gelände als Grundlage fachlicher Maßnahmenkonzepte
- Entwicklung und fachliche Steuerung von Maßnahmen zur Biotoppflege, Renaturierung, Gewässerentwicklung sowie zur Bekämpfung invasiver Arten
- Erstellung fachlich anspruchsvoller Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse einschließlich der Festlegung ökologischer Qualitäts- und Kontrollstandards
- Durchführung bzw. fachliche Begleitung von Vergabeverfahren im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten
- fachliche Bauüberwachung und ökologische Baubegleitung, einschließlich der Bewertung der vertrags- und fachgerechten Ausführung sowie der Veranlassung erforderlicher Nachsteuerungen
- eigenständige Entwicklung förderfähiger Maßnahmen, Beantragung von Landes- und EU-Fördermitteln sowie Erstellung fachlicher Verwendungsnachweise
- Prüfung der sachlichen Richtigkeit von Leistungen und Rechnungen im Rahmen der übertragenen Befugnisse
- Steuerung des wirtschaftlichen und zweckentsprechenden Einsatzes der zugewiesenen Haushalts-, Förder- und Eigenmittel
- Praxisorientierter Naturschutz & Beratung
- Eigenständige fachliche Beratung und Steuerung im Vertragsnaturschutz sowie in der Zusammenarbeit mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verbänden, Fachinstitutionen und Nachbarkommunen, insbesondere:
- Beratung von Land- und Forstwirtschaft, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Bewirtschaftenden zu Fördermöglichkeiten, naturschutzfachlichen Verpflichtungen und geeigneten Bewirtschaftungsmaßnahmen
- fachliche Bewertung von Flächen hinsichtlich ihrer Eignung für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes
- Entwicklung, Abstimmung und Dokumentation fachlicher Bewirtschaftungs- und Schutzanforderungen im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien
- Prüfung, Plausibilisierung und Freigabe von Datenmeldungen und Unterlagen gegenüber der zuständigen EU-Zahlstelle im Rahmen der übertragenen Aufgaben
- eigenständige fachliche Kommunikation mit Landwirtschaftskammer, biologischen Stationen, Naturschutzverbänden, ehrenamtlichem Naturschutz und weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern
- fachliche Mitwirkung in interkommunalen Arbeitsstrukturen und Abstimmung gemeinsamer naturschutzfachlicher Standards und Maßnahmen
- Bearbeitung komplexer und konfliktträchtiger Beratungsfälle mit dem Ziel einer rechtssicheren, fachlich tragfähigen und akzeptanzfähigen Lösung
Das bringen Sie mit:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Dipl. FH) in den Bereichen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Umweltwissenschaften, Forstwissenschaften, Geografie mit naturschutzfachlicher Vertiefung, jeweils vorzugsweise mit Schwerpunkt Naturschutz, angewandte Ökologie, Umweltplanung, Landschaftsplanung oder Naturschutzrecht
- ausgeprägte Analyse- und Urteilsfähigkeit
- hohe Eigenständigkeit und Verantwortungsbereitschaft
- Fähigkeit zur rechtssicheren und nachvollziehbaren Entscheidungsfindung
- ausgeprägte Kommunikations-, Beratungs- und Verhandlungskompetenz
- Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
- strukturiertes Projekt- und Prioritätenmanagement
- Fähigkeit, komplexe fachliche und rechtliche Sachverhalte adressatengerecht darzustellen
Wir bieten Ihnen
- eine interessante, anspruchsvolle und selbständige Tätigkeit,
- einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz am Standort Mülheim an der Ruhr mit Tarifbindung sowie eine jährliche Sonderzahlung gemäß tarifvertraglicher Bestimmungen,
- eine Betriebsrente ohne Eigenbeteiligung (Rheinische Zusatzversorgungskasse) und leistungsorientierte Bezahlung für tariflich Beschäftigte,
- Vorschussmöglichkeiten und Rabatte durch Corporate Benefits,
- Fahrradleasing,
- flexible Arbeitszeit und 30 Tage Urlaub im Jahr sowie Bildungsurlaub,
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Interner Stellenmarkt und fit@job-Programme zur Gesundheitsförderung.